In der 4. Sitzung (Sessio IV) wurden Grundsätze zur Bibel diskutiert und die Position der katholischen Kirche und ihrer Haltung zur Bibelauslgung präzisiert.
Vulgatadekret
Die
Vulgata wurde als verbindliche Bibelausgabe bestimmt. Um zu verhindern, dass das Wort Gottes missbräuchlich verwendet wird, wurden einhergehend auch alle anderen Bibelausgaben, Bibelerklärungen und theologischen Bücher mit einer
Präventivzensur belegt.
Es wurde festgehalten, dass die Bibel nicht von einzelnen Gläubigen individuell ausgelegt werden kann; diese Kompetenz steht nur der Kirche zu. Dieses Verbot wurde allerdings auf Fragen des Glaubens und der Lebensführung (rebus fidei et morum) eingeschränkt. Damit wurde
Augustinus' hermeneutische Bibelauslegungsregel bestätigt.
Auch
Bellarmin bezog sich auf das Vulgatadekret bei seiner
Antwort an Foscarini, wobei er festhielt, dass eben die Frage nach der Bewegung der Erde doch eine Frage des Glaubens sei.