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COVID

Alle Angaben auf dieser Seite ohne Gewähr oder Rechtsempfehlung etc. / bitte selber nachprüfen!
COVID steht für COrona-VIrus Desease.

Virusvarianten

Virusvarianten werden anhand von Mutationen in ihrem Genom (Veränderung des Erbguts) bestimmt.
Die WHO unterscheidet dabei zwischen
Daneben gibt es noch die VUI (Variants under Investigation; Deutsch: Unter Beobachtung stehende Varianten).
Die von der WHO klassifizierten Varianten werden nach griechischen Buchstaben benannt. (Methodologie von PANGO (Phylogenetic Assignment Of Named Global Outbreak Lineages) lineages?)
In der Schweiz und im Liechtenstein kann die Klassifizierung der Virusvarianten von derjenigen der WHO abweichen, weil die Relevanz der Varianten auch durch ihr aktuelles regionales Vorkommen beeinflusst wird.

Delta (B.1.617.2)

Der Delta Stamm ist ansteckender als der Alpha Stamm (B.1.1.7). Anfangs September sind praktisch alle Covid Infektionen auf den Delta Stamm zurückzuführen.

Virenlast

Delta-Infizierte Personen haben eine viel höhere Virenlast wie Alpha-Infizierte Personen (gemessen mit CT Zahl bei einem Nasen-Rachenraum-Abstrich)
Die Virenlast von Geimpften ist gleich hoch wie die von Ungeimpften.
Die Virenlast einer Person korreliert mit seiner Ansteckungsfähigkeit.
Bei der Deltavariante schützt die natürliche Immunität besser als die Impfung.
Siehe auch: Nina Pierpont: Why Covid-19 Vaccine Mandates Are Now Pointless.

Weniger schwere Verläufe als bei vorherigen Varianten

2021-09-20: Die Pädiatrie Schweiz hält aus pädiatrischer Sicht fest, dass die Delta-Variante führt nicht zu schwereren COVID-19 Verläufen als vorgängige Varianten führt.

TODO

PCR Test

Der PCR-Test kann nicht zwischen replikationsfähigen Viren und leblosen Virusfragmenten und nicht zwischen Kontamination und Infektion unterscheiden; er kann lediglich RNA Fragmente nachweisen, welche aber auch von anderen Viren oder sogar Stoffewechselabfällen herrühren könnten.
Dazu schreibt das Labor in Spiez vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Es können nur Erreger nachgewiesen werden, deren Gen-Sequenz bekannt ist. Ob ein Erreger infektiös (virulent, «lebendig») ist oder nicht bleibt unbekannt
Der CT Wert ist nicht genormt. Ideal wären 25 bis 30 - trotzdem arbeiten (arbeiteten?) viele Labore mit CT Werten über 40.
Von Kary Mullis, dem Erfinder des PCR Tests, stammen folgende Zitate
  • Und mit PCR, wenn man es gut macht, kann man fast Alles in Jedem finden!
  • Das kann man als ein Missbrauch ansehen: zu behaupten, dass es bedeutungsvoll ist!
  • Eine winzige Menge von irgendetwas zu nehmen, sie messbar zu machen und dann es so darzustellen, als ob es wichtig wäre.
  • Der Test sagt nicht aus, ob man krank ist, oder ob das, was «gefunden» wurde, dir wirklich schaden würde.
Ähnlich äusserte sich auch Drosten im Mai 2014 in einem Interview mit der Witschaftswoche: die hohen Fallzahlen der damals „MERS“ genannten CoronaInfektionswelle seien durch die Empfindlichkeit des PCR-Tests erklärbar, mit dem sogar ein einzelnes Erbmolekül eines Virus nachgewiesen werden könne
Angesichts all der enormen Designfehler und Irrtümer des PCR-Protokolls, die hier beschrieben werden, kommen wir zu dem Schluss: Im Rahmen der wissenschaftlichen Integrität und Verantwortung gibt es keine grosse Wahl mehr. Der Test darf nicht der Grund für massive Grundrechtseinschränkungen sein.
Daraus folgt, dass der PCR-Test als Testmethode zu unspezifisch ist, um Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu beschließen oder zu begründen.
Eine Studie im Journal of Infection (The performance of the SARS-CoV-2 RT-PCR test as a tool for detecting SARS-CoV-2 infection in the population, dt: «Die Leistungsfähigkeit des SARS-CoV-2 RT-PCR Tests als Instrument zum Nachweis einer SARS-Cov-2 Infektion in der Bevölkerung, von Andreas Stang et al, https://doi.org/10.1016/j.jinf.2021.05.022) kam zum Ergebniss, dass mehr als die Hälfte der positiv getesteten wahrscheinlich nicht infektiös waren, da mit der Replikationszahl (CT-Wert) über 25 Menschen als positiv beurteilt wurden, obwohl ihre Virenlast viel zu gering war, um andere Menschen anzustecken.
Die CDC haben dem PCR Test die Notfahlgenehmigung entzogen, da er nicht zwischen SARS-CoV-2 und einer Influenza unterscheiden kann.
Die WHO selbst hat bereits 7. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 davor gewarnt, dass die Verwendung hoher Zyklusschwellen (CT) zu einer hohen Rate falsch-positiver Ergebnisse führt, dass der CT-Wert dem Gesundheitsdienstleister mitgeteilt werden sollte und dass die Testergebnisse in Kombination mit klinischen Beobachtungen, der Gesundheitsgeschichte und anderen epidemiologischen Informationen betrachtet werden sollten.

Teilnahme am PCR-Test

Ich möchte dies Botschaft ganz klar formulieren: Die eine Sache, die jeder tun kann, ist sich den Tests zu verweigern. Und zwar deshalb, weil Tests das wichtigste Instrument sind, mit dem künstliche Fälle einer Krankheit geschaffen werden, die gesunde Menschen darstellen.
Und die Anzahl der Fälle, die durch diesen bedeutungslosen Test bei gesunden Menschen gefunden werden ist der Hauptgrund, den die Regierung benutzt, um uns lahmzulegen und unsere Freiheiten wegzunehmen. Und wenn Sie sich, aus welchem Grund auch immer, diesem Test unterziehen, treiben Sie diese Tyrannei voran.

Unterschied zu Influenza

Covid-19 kann praktisch nicht von einer Influenza unterschieden werden, weder
  • klinisch, noch
  • laborchemisch oder
  • röntgenmorphologisch
Es stellt sich deshalb die Frage, ob Covid-19 anders behandelt werden sollte als eine Influenza.
Anfanges der «Pandemie» hiess es, die röntgenmorphologische Milchglasverschattung sei typisch für Covid, tatsächlich sieht man sie aber bei jeder viralen Pneunomie.

Schweinegrippe, Drosten, Tamiflu und Roche

Drosten rief 2009/10 die Schweinegrippe (die keine war) als gefährlich Seuche aus.
Das von ihm propagierte Mitel Tamiflu half zwar nicht gegen die Grippe, löste aber gefährliche Nebenwirkungen wie u. a. Schizophrenie aus.
Der Pharma-Riese Roche verdiente sich an diesem Medikament dumm und dämlich.
Darüber berichtete auch, damals noch kritisch, das Schweizer Fernsehen am 7.4.2010: Geschäft mit Schweinegrippe (ab Minute 14)
Im letzten Juni erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO die Schweinegrippe zur Pandemie und trat damit hektische Aktivitäten los: Allein die Schweiz bestellte 13 Millionen Impfdosen. Die Pharmaindustrie verbuchte gewaltige Gewinne mit einer Katastrophe, die niemals stattfand. Steckt die WHO mit der Industrie unter einer Decke? Fast unbemerkt von der Oeffentlichkeit ging der Europarat dieser Frage nach - mit aufrüttelnden Ergebnissen.

Ueberlastung der Intensivbetten

Zu keinem Zeitpunkt waren die Intensivbetten in Deutschland oder der Schweiz auch nur annähernd an der Kapazitätsgrenze angelegt. Im Gegenteil, die Anzahl der Intensivbetten wurde im Jahr 2021 sogar abgebaut.
Trotzdem lügte die schweizerische Regieriung zusammen mit ihren Gehilfen, den Medien, bewusst und vorsätzlich, um so eine andere Wahrheit darzustellen.

Kein Geld für den Ausbau der Bettenkapazität

2021-09-11: In den letzten 19 Monaten wurden in der Schweiz 722 Millionen für die Pflege der COVID-Patienten, 2,7 Milliarden für Prävention und 90,7 Milliarden für die Linderung der wirtschaftlichen Folgen der angeblichen Corona-Pandemie ausgebeben, aber es floss kein einziger Rappen in den Ausbau der Bettenkapazität.

Optimale Auslastung eines Spitals

Das Dossier Überkapazität im Akutspitalbereich vom Verband Zürcher Krankenhäuser aus dem Jahr 2019 schreibt unter anderem
Das Ziel einer optimalen Auslastung liegt aufgrund des betrieblich notwendigen Puffers bei durchschnittlich 80 Prozent

Hospitalisierungsinzidenz beruht auf «Missverständnis»

2021-09-18: Die Welt berichtet, dass Spitäler dem RKI alle Patienten melden, bei denen ein Routinetest eine Infektion feststellte, obwohl sie eigentlich nur jene erfassen hätten sollen, die wegen (nicht mit) ihrer Infektion eingeliefert wurden.
Dieses (sicherlich nicht gewollte) Missverständnis bestärkt natürlich das Narrativ, dass die Spitäler wegen des Coronavirus überfüllt sind.

Krankenhausbelegung in Deutschland unter 2 Prozent

Intensivbettenschwindel

In der September 2021 Ausgabe des Basler Express zeigt Thomas Binder ein Bild, das mehr als 1000 Worte sagt: So wie sich die Anzahl der COVID-Patienten verändert, ändert sich die Anzahl der Nicht-COVID-Patenten synchron und fast im gleichen Ausmass, einfach in die andere Richtung.

Mortalität

Die Mortalität von SARS-CoV-2 ist geringer als in den Medien propagiert.
Dank John P. A. Ioannidis wissen wir, dass der Median in Corona-Hotspots 0.25 % beträgt, nicht ein einstelliger Prozentbetrag wie ursprünglich angenommen.
Bei unter 70 jährigen beträgt die Infektionssterblichkeit nur 0.04 %.
Damit ist Mortalität kaum höher als bei einer etwas stärkeren saisonalen Grippe.
Alter Überlebensrate bei Covid-19 Infektion
0-19 99.9973 %
20-29 99.986 %
30-39 99.969 %
40-49 99.918 %
50-59 99.73 %
60-69 99.41 %
70+ 97.6 %
70+ Im Altenheim 94.5 %

Schweden

Die Zahlen aus Schweden werden von den Medien ignoriert, weil sie zeigen, dass ohne Grund Millionen von Menschenleben und kleine Unternehmen zerstört worden sind.
Zwei Drittel der Europäischen Länder verzeichneten eine höhere Sterblichkeit als Schweden.
Per 2021-09-16 rangiert Schwedens Sterblichkeitsrate im weltweiten Vergleich auf Platz 40; die meisten Länder mit einer höheren Sterblichkeitsrate folgten Faucis Rat und drängten auf Sperren, Maskenpflichten, Reiseverbote, Schulschliessungen und social Distancing.
2021-09-10: Am 29. September 2021 wird Schweden alle verbleibenden Restriktionen, die für Restaurants und Bars gelten.
(Dänemark hat die Pandemie bereits am 10. September 2021 mit einem Parlamentsbeschluss für beendet erklärt).
2021-09-26: Boris Reitschuster im Gespräch mit Henning Rosenbusch über Schwedens Weg und warum er tabuisiert wird.

South Dakota

South Dakota hatte nie irgendwelche Massnahmen erlassen - und hatte auch so nie überlastete Spitäler.
Kristi Noem, die Gouverneurin von South Dakota sagt (im Februar 2021?) nicht ohne Stolz
  • South Dakota ist der einzige Staat der USA, der nie einen Betrieb oder eine Kirche gezwungen hat, zu schliessen
  • Der Staat definierte nicht einmal, was ein essenzieller Betrieb ist
  • In S.D. wurde nie ein «sheltered place order» ausgesprochen
  • Keine Maskenpflichte
  • Die Regierung informierte ihre Bürger und vertraute darauf, dass sie selbst die beste Entscheidung treffen können.
  • Wir haben uns nicht auf die Fallzahlen konzentriert, sondern auf die Kapazität in den Spitälern
Offenbar hatte Fauci vorausgesagt, dass S. D. so auf über 10'000 Patienten in einem Tag komme. Tatsächlich hatte S. D. nie mehr als 600. (Sie meint, wohl zu recht, dass Fauci nicht recht hatte).

Florida

Florida stellte alle Massnahmen im September 2020 ein und hatte danach -trotz Spring Break Parties im Frühling 2021- keine höheren Fallzahlen als andere Bundesstaaten.
2021-09-22: Floridas Gouverneur Ron DeSantis stellt den neuen Generalarzt von Florida, Dr. Joseph Ladapo vor. Sein Name steht offenbar unter der Great-Barrington-Erklärung, in der Schließungen als Maßnahme des öffentlichen Gesundheitswesens verurteilt werden. Ladapo sagte bei Santis Vorstellung unter anderem «Florida lehnt Angst als Mittel der Gesundheitspolitik völlig ab»
2021-10-12: Leon County wird mit 3,5 Million Dollar gebüsst, weil das County 14 Mitarbeiter entlassen hat, die sich nicht impfen lassen wollten. DeSantis sagt dazu: «Wir müssen die Jobs der Floridianer schützen und die Impf-Entscheidungsfreiheit der Flordianer gewähren».

Texas

Der Gouverneur von Texas, Greg Abbott, hat am 2021-10-11 einen «Execute Order» verfügt, in dem jeder Impfzwang verboten ist.

Michigan

2021-09-23: Offenbar hat die Gouverneurin von Michigan, Gretchen Whitmer, angedeutet, dass sie noch vor dem 1. Oktober ein Budget unterzeichnen wird, welches es den Michigan «public agencies» verbietet, Impfungen oder Maskentragpflicht durchzusetzen.
Whitmer war seltsam aufgefallen, als sie Lockdowns für die Michiganer anordnete, aber ihr Mann auf einem Bootstrip und sie selbst auf einer Reise nach Florida erwischt wurde.

Masken

Coronaviren haben einen Durchmesser von ca. 80-140 nm, auf denen 20-25 nm lange Oberflächenproteine (Spikes) sitzen. 100 Nanometern sind 0,1 Mikrometer oder 0,0001 Millimeter.
Trotzdem hat sich die Maske als Universalheilmittel durchgesetzt. Trotz der Inhaltsstoffe. Trotz der absolut unhygienischen Anwendung!
Das Tragen einer Maske ist gesundheitsschädlich.
Deutsche Forscher publizierten im International Journal of Environmental Research and Public Health eine Metaanalyse, bei der über hundert unterschiedlichen Studien ausgewertet wurden, die sich mit der generellen Wirkung von Masken beschäftigten.
Zu den negativen Folgen zählen sie:
  • Anstieg von CO2 / Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut
  • Erhöhung des Blutdrucks
  • Atemschwierigkeiten und Luftnot
  • Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit
  • Verminderte Denk- und Konzentrationsfähigkeit
  • Irritationen der Haut
  • Belastung mit Krankheitserregern wie Pilzen und Bakterien
Die Kombination dieser Symptome bezeichnen die Forscher als Maskeninduziertes Erschöpfungssyndrom.

Liechtenstein

In Liechtenstein gibt es in Einkaufsläden keine Maskenpflicht mehr. Manual Frick, Liechtensteins Gesundheitsminister weiss von keinen Fällen, bei denen es während oder nach der Maskenpflicht in den Einkaufsläden zu Ansteckungen gekommen wäre.
Mit der Aufhebung der Maskenpflicht bleiben die Kunden länger im Geschäft.
Sogar der Staatssender SRF berichtete darüber.

Kansas

In Kansas wurde den Counties überlassen, ob sie eine Maskenpflicht einführen. Counties mit Maskenpflicht verzeichneten eine 11 mal höhere Covid-Todesrate. (Studie von Zacharias Fögen: Facemasks and SARS-CoV-2 case fatality rate).

Eugen Janzen

Der Kinderarzt Zacharias Fögen schreibt
Aus medizinischer Sicht sind viele widersprüchliche Informationen im Umlauf, die ich hier näher beleuchten will. Ausserdem präsentiere ich hier meine klinischen Beobachtungen sowie Daten zu Blutgasanalysen und Stresshormonen im Urin an mir und ca. 20 Kindern mit und ohne Maske. Die Ergebnisse haben meine Vermutung bestätigt, dass das Tragen von Masken für Kinder alles andere als unbedenklich ist. Angesichts meiner gewonnenen Erkenntnisse ist die Aufrechterhaltung des allgemeinen Maskenzwangs für Kinder medizinisch unverantwortlich. Masken können schwere, anhaltende und möglicherweise irreversible Schäden an Kindern anzurichten. Eine allgemeine Maskenpflicht ohne Berücksichtigung möglicher körperlicher Gegebenheiten oder psychischer Auswirkungen auf das individuelle Kind ist aus meiner medizinischen Sicht unvertretbar. Die Frage, ob eine Maske getragen werden kann oder nicht, kann nur eine individuelle Einzelfallentscheidung sein. Die gefässerweiternde (vasodilatatorische) Wirkung von Kohlenstoffdioxid (CO2) ist seit vielen Jahrzehnten in der Medizin bekannt. Die Tatsache, dass es auch bei zunehmender CO2-Rückatmung zu keinem Blutdruckabfall durch die Gefässerweiterung kommt, erklärt sich durch die kompensatorische Ausschüttung der Katecholamine (Adrenalin und Noradrenalin), die beide eine gefässverengende (vasokonstriktive) Wirkung haben. Die ermittelte Überproduktion am Tag mit mindestens vier Stunden Tragezeit der Maske (4-6 Std.) im Vergleich zum Tag ohne Maske betrug im Mittel (Mittelwert errechnet aus 20 Messungen von 10 Kindern)
- Adrenalin +58% (in µg/d)
- Adrenalin +38,6% (in µg/g Kreatinin)
- Noradrenalin + 21% (in µg/d)
- Noradrenalin + 12,2% (in µg/g Kreatinin)

Maskenpflicht fördert die Erregerverbreitung

Eine Studie von Ines Kappstein ), einer Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, legt nahe, dass die Maskenpflicht die Erregerverbreitung fördert: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit.

Rückatmung von Kohlendioxid

Das Ergebnis dieser Studie zeigt bei beiden untersuchten Maskentypen einen signifikanten Anstieg des Partialdruckes für Kohlendioxid im Blut der Probanden. Die transkutan gemessenen arteriellen CO2-Werte nahmen bis zu 5,5 mmHg zu. Dieser Anstieg wurde durch die eingeschränkte CO2-Permeabilität der Masken verursacht. Das ausgeatmete CO2 konnte nur teilweise durch die OP-Masken entweichen, dadurch kam es unter den Masken zu einer Akkumulation von CO2. Dieser Effekt führte zu dem Ergebnis, dass die Probanden Luft einatmeten, deren CO2-Gehalt höher war als derjenige, der umgebenden Raumluft. Dies wiederum führte zu einem Anstieg der Kohlendioxid-Konzentration im Blut der Versuchspersonen, welcher sich unmittelbar nach Anlegen der Operationsmaske zeigte. Die Konzentrationsänderung wurde durch die transkutan gemessenen CO2-Partialdrucke erfasst.

Stichworte

Weitere Stichworte und Fragen zur Maske sind
  • Welche klinische Evidenz haben Masken als Schutz gegen Vireninfektionen?
  • Psychologische Nebenwirkungen?
  • Bakterien- und Schimmelbefall
  • Zunahme von Gesichtsekzemen
  • Einatmung von Chemikalien aus den Masken
  • Einatmen von Mikroplastik

Misc

Eine (unangeschaute) Liste von publizierten Studien über Masken:

Lockdowns

Eine von der Universität Stanford finanzierte Studie vom Januar 2021 ergab, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass restriktivere nichtpharmazeutische Interventionen, also „Lockdowns“, wesentlich dazu beigetragen haben, die Kurve der Neuerkrankungen in unterschiedlichen Ländern wie England, Frankreich, Deutschland, Iran, Italien, den Niederlanden, Spanien oder den Vereinigten Staaten zu Beginn der Pandemie abzuflachen.
Die Forscher schlussfolgerten, dass restriktive Maßnahmen wie Geschäftsschließungen und Ausgangssperren keinen zusätzlichen signifikanten Vorteil zu weniger restriktiven nichtpharmazeutischen Interventionen (wie Abstandsregeln, Hygieneregeln oder Verbote von Großversammlungen) brachten, verwiesen jedoch auf die zahlreichen Schäden, die durch aggressive Maßnahmen verursacht werden
Eine Metaanalyse des Ökonomen Douglas Allen von der Simon Fraser University, eine Untersuchung der Ergebnisse von rund 80 Studien zur Lockdown-Politik, kommt ebenfalls zu dem vernichtenden Ergebnis, dass die strikten Maßnahmen bestenfalls einen geringfügigen Einfluss auf die Anzahl der Covid-19-Todesfälle hatten und wohl deutlich mehr Schaden anrichten als nutzen.

Definition einer Pandemie

Im Mai 2009 änderte die WHO die Definition einer Pandemie. Vorher konnte eine Pandemie ausgerufen werden, wenn eine «sehr große Anzahl von Toten» zu beklagen waren. Dieses Kriterium wurde nun gelockert.
Deshalb ist es möglich, im Jahr 2021 von einer Pandemie zu reden, obwohl die Mortalität gar nicht gestiegen ist.

Berset

Am 11. August 2021 hat Berset die Normalisierungsphase in der schweizerischen Corona-Politik verkündet. Laut BAG bedeutet die Normalisierungsphase:
«Aufhebung der Massnahmen. Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind (…) An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen den Erwartungen tief bleibt.»
An der Pressekonferenz vom 25. August 2021 verkündete er dann, dass die epidemiologische Entwicklung derzeit schwierig einzuschätzen sei und dass eine Überlastung der Spitäler in bereits wenigen Wochen nicht ausgeschlossen werden könne.
Leider beantwort Berset nicht, warum in dieser angeblich so tödlichen Pandemie Spitäler geschlossen werden (2020: Laufen/BL, Richterswil/ZH; 2021: Kantonsspital in Appenzell Innerrhoden/AI, Rorschach/SG, Flawil/SG, Heiden/AR; Demnächst geschlossen: See-Spital Kilcherg/ZH, Altstätten/SG, Wattwil/SG, Walenstadt/SG), und über 45,4 % der Intensivbetten abgebaut worden sind.
Der Betrug ist offensichtlich: Die Politik hat sich entschieden, vorsorglich eine Verschärfung der Massnahmen bis Ende August bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben mit speziellem Augenmerk auf die Zertifikatspflicht für alle Innenbereiche im Mittelpunkt.
Ob sich Berset daran erinnert, dass er einmal sagte, dass Ende Sommer das Covid-Zertifikat vom Tisch sei und es deshalb auch nicht nögit ist, für das zweite Covid-Referendum Unterschriften zu sammeln?
Mit Dank an M. J.

Keine Zertifikatspflicht für Mitglieder von Parlamenten (und anderen systemnahen Organisationen)

Während der Herbstsession müssen die Mitglieder des Stände- und Nationalrats kein Covid-Zertifikat vorweisen. Dazu fehlt die rechtliche Grundlage.
Immerhin wird den Ratsmitgliedern empfohlen, sich regelmässig testen zu lassen. (Damit ist ein Covid-Test gemeint, nicht ein IQ Test).
Update 2021-09-12: Ständeratspräsident Alex Kuprecht und Nationalratspräsident Andreas Aebi möchten die Zertifikatspflicht im Bundeshaus im Eilverfahren eingeführen.
Update 2021-09-16: 20 Minuten befragt SVP Nationalrätin Barbara Steinemann dazu, warum die Räte von der Zertifikationspflicht ausgenommen sind und erhält drei Gründe. Einer davon ist, dass im National- und Ständerat niemand mit Covid angesteckt worden ist - im Gegensat zu den Restaurants und den Zoos.
Update 2021-09-21: https://www.youtube.com/watch?v=KQBYpME3tfc[Daniel Stricker] berichtet, dass diese Äusserung offenbar ironisch gemeint war, und entschuldigt sich dafür, dies nicht bemerkt zu haben.
Auch die Polizei, die die ab 13. September 2021 geltende Zeritifkationspflicht in der Schweiz kontrollieren muss, ist von eben dieser Zeritifkationspflicht ausgenommen - ebenfalls wegen fehlender rechtlicher Grundlage.
Mark Burkhard von der kantonalen Polizeidirektorenkonferenz erklärt:
Wir können die Ungeimpften nicht einfach nach Hause schicken, wir brauchen den gesamten Korpsbestand. Im Moment lässt sich das nur so umsetzen, dass diejenigen, die Kontrollaufgaben durchführen, dabei eine Maske tragen.
In diesem Zusammenhang darf auch erwähnt werden, dass die Berner Kantonsparlamentarier (am Platz) keine Masken tragen müssen. Dieser Entscheid wurde demokratisch vom Parlament abgelehnt.
Laut einer Meldung vom 2021-09-10 sind in den USA Mitglieder des Kongresses von der Impfpflicht für Bundesangestellte («federal employees») ausgenommen.
Am 15. Oktober 2021 wird Italien die strengsten COVID-19 Regeln der Welt einführen: Ein 3G-Nachweis oder grüner Pass wird dann für alle Arbeitnehmer und Beamten in Italien verpflichtend sein. Ohne diesen grünen Pass gibt es keinen Zutritt zu Büros, Behörden, Geschäften oder Gastronomie und wird keinen Lohn mehr beziehen.

Keine Zertifikationspflicht im öffentlichen Verkehr

Wie Rechtsanwalt Oswald Rohner (Einsiedeln) ausführt, ist der ÖV von der Zertifikationspflicht ausgenommen, obwehl die Fahrgäste vor allem in Stosszeiten den Abstand nicht einhalten können und es auch keine Abschrankungen gibt. Interessant, nicht wahr?

Kantonsschule Uster

Patrick Ehrismann, der Direktor der Kantonsschule Uster bestätigt gegenüber Servus Nachrichte, dass 3G Schüler mit einer entsprechenden kreditkartengrosse Plakette gekennzeichnet werden müssen. Die Aufregung über diese Massnahme versteht er nicht.

Spitalbettenbelegung in der Schweiz

Die schweizerischen Spitäler waren in den Jahren 2010-2014 zu über 90 %, in den Jahren 2015-2019 zu über 80 % belegt.

Gesetzliches in der Schweiz

Freiheit und Beweislast

Die Bedeutung der Freiheit in der Schweiz wird dadurch unterstrichen, dass dieser Wert in der Präambel der Bundesverfassung als einziger zweimal erwähnt wird.
Die drei zentralen Freiheitspfeiler der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind wie folgt statuiert:
  • Art. 9 BV (Willkürverbot)
  • Art. 5 und 36 BV (Verhätnismässigkeitsgebot)
  • Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 1 StGB (Legalitätsprinzip)
Auf diesen Pfeilern ruht die naturrechtliche Beweislastverteilung. Sie besagt, dass derjenige, welcher Behauptungen aufstellt und Rechtsfolgen daraus ableiten will, die Beweislast für seine Behauptungen trägt.

Die Normenhierarchie der Rechtsquellen

In der Schweiz gilt folgende Gliederung, in dieser Reihenfolge:
  • Bundesverfassung, Staatsverträge (Art. 190 BV)
  • Bundesgesetze (vgl Art. 164 Abs. 1 BV): sie dürfen in keinem Widerspruch zur Verfassung und Staatsverträgen stehen (kommen aber bei einem Widerspruch dennoch zur Anwendung)
  • Verordnungen (werden üblicherweise vom Bundesrat erlassen)
  • Dienstweisungen (haben keinen Gesetzlichen Charakter und werden durch die zuständige Bundesverwaltung erlassen)
Die Bundesverfassung (BV) und die Staatsverträge sind die Rechtsquellen auf oberster Stufe.
Änderungen (an der BV?) oder neue Verträge benötigen immer die Zustimmung des Volkes und ein Ständemehr.
Aus der staatsrechtlich unbestrittenen Normenhierarchie ergibt sich die Pflicht, sich verfassungswidrigen Verordnungen (wie zum Beispiel die Zertifikationsfplicht) zu widersetzen.
Die Schweiz verfügt über keine Verfassungsrechtssprechung und entsprechendes Verfassungsgericht. Deshalb kann ein Bundesgesetz nicht auf die Übereinstimmung mit der Bundesverfassung beim Bundesgericht angefochten werden. Die Rechtssprechung des Bundesgerichts bezieht sich nur auf kantonale Gesetze und Verfügungen. Es liegt deshalb an den Stimmberechtigten, die Überprüfung auf die Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen zu übernehmen.
TODO: Verfügungen/Entscheide (zum Beispiel § 19ff des solothurnischen Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG).

Genauigkeit und Bestimmtheit der Formulierung rechtlicher Normen (Gesetzestexten)

Das Bundesgericht erklärt zur Bestimmtheit rechtlicher Normen, dass der Gesetzgeber nicht völlig darauf verzichten könne, allgemeine Begriffe zu verwenden, die formal nicht eindeutig generell umschrieben werden könnten und die an die Auslegung durch die Behörde besondere Anforderungen stellten; denn ohne die Verwendung solcher Begriffe wäre er nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse Herr zu werden. (BGE 109 Ia 284).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Organe der Europäischen Menschenrechtskonvention muss das Gesetz lediglich so präzise formuliert sein, dass der Bürger sein Verhalten danach richten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen kann

Enstehung der Coronagesetze

Die Coronagesetze, -verordnungen und -massnahmen wurden nicht in einem demokratischen Prozess erstellt; sie wurden unter Missachtung der Gewaltentrennung als Notrecht von der Regierung dekretiert. Ausser Kraft gesetzt wurden dabei insbesondere grundlegende Freiheitsrechte, der Schutz der Privatsphäre oder die Schulpflicht teilweise ausser Kraft gesetzt.
Die Agenten der Plandemie verwirklichen ihre Ziele mit skrupellosen Mitteln. Die Schweizer Bevölkerung wird verdächtigt, Krank zu sein. Die nationalen und kantonalen Exekutiven haben unter dem Deckmantel einer behaupteten Seuche eine illegitime «Erlasskompetenz» an sich gerissen und verwirklichten eine Beweislastumkehr. Spitäler und schulden interessieren sich nicht mehr für Krankheitssymptome, sondern verlangen einen Gesundheitsnachweis, der in Form eines dazu völlig untauglichen PCR-Testes erbracht werden muss.
Diese rechtsstaatlich unhaltbare Beweislastverteilung führt dazu, dass die Behörden scheinbar nicht einmal einen Beweis für ihre behauptete Seuche erbringen müssen. Man müsste meinen, dass sich die Gefährlichkeit einer Seuche an der Übersterblichkeit bemisst - doch eine solche lässt sich nicht nachweisen, wedern in der Schweiz noch in Schweden noch in Florida. Per dato bleibt dieser Beweis seit über 18 Monaten aus. Insbesondere sind Merkblätter und Publikationen des Bundesamtes keine Beweise. Vernünftige Menschen müssen und dürfen davon ausgehen, dass die Regierung einen solchen Beweis gar nicht erbringen kann.
Selbst wenn eine seuchenrechtliche Notlage bestünde, dürften nur massnahmen erlassen werden, bei denen Notwendigkeit, Wirksamkeit und Zielführung nachgewiesen sind. Auch dafür gibt es von keiner einzigen Schweizer Behörde seit anderthalb Jahren keinen einzigen Hinweis.
Die Medien, welche eigentlich als vierte Gewalt agieren müssten, machen sich zu Mittätern, indem sie die Behauptungen in bewegten Bildern und gedruckten Grossbuchstaben kopieren.
Das Instrument dieser Plandemie ist die Angst. Die Verantwortlichen haben sich der Straftat einer Schreckung der Bevölkerung im Sinn von Art. 256 StGB (SR 311.0) schuldig gemacht und müssen mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Regelungen in der Bundesverfassung

Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht
Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:
[…]
die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;
die Rechte und Pflichten von Personen;
[Der Bundesrat] kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechts­anwendenden Behörden massgebend.
Rechtsgleichheitgebot
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebens­form, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Dieses allgemeine Rechtsgleichheitsgebot ist von sämtlichen Staatsorganen in allen Funktionen und auf sämtlichen Ebenen der Staatstätigkeit zu beachten.
  • Es verbietet dem Rechtssetzer und dem Rechtsanwender primär eine (näher zu bestimmende) Ungleichbehandlung.
  • Es gebietet, vergleichbare Sachverhalte gleich, unterschiedliche jedoch differenziert zu behandeln («Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln»).
  • Es bitrfft die Rechtsetzung in allen Erlassformen unterhalb der Stufe der Bundesverfassung und auf sämtlichen Ebenen der staatlichen Tätigkeit.
(Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 10. Aufl § 7 N 747, N 749, N 750 und N 752)
Betreffend des im Absatz 2 formulierten Diskriminierungsverbot hat das Bundesgericht seit 1954 141 Urteile publiziert. In Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse erkannte es, dass Ausnahmen bestünden. Dafür sind nach der konstanten Rechtssprechung des Bundesgerichtes jedoch sachliche Gründe erforderlich. Diese sachlichen Gründe sind aber nur massgeblich, wenn sie rechtmässig, das heisst ihrerseits konfirm mit der Verfassugn sind. Sie haben vor allem Art. 10 Abs 2 der Bundesverfassung zu entsprechen.
Zu Artikel 8 Abs. BV äussert sich das Bundesgericht wie folgt:
Der von der Beschwerdeführerin weiter angerufene Rechtsgleichheitsgrundsatz nach Art. 8 Abs. 1 BV verlangt, dass Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich oder Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandelt wird. Der Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung wird insbesondere verletzt, wenn hinsichtlich einer entscheidwesentlichen Tatsache rechtliche Unterscheidungen getroffen werden, für die ein vernünftiger Grund in den zu regelnden Verhältnissen nicht ersichtlich ist, oder wenn Unterscheidungen unterlassen werden, die aufgrund der Verhältnisse hätten getroffen werden müssen.
Grundrechtseinschränkungen
1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.
2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.
3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.
4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.
Absatz 1 unterscheidet zwischen (leichten) und schwerwiegenden Einschränkungen von Grundrechten.
Ob ein Eingriff in ein Grundrecht schwer ist beurteilt sich nach objektiven Kriterien; das subjektive Empfinden des Betroffenen ist dabei nicht entscheidend. (BGE 141 I 211 E. 3.2 S. 214 f)
Das Bundesgericht bezeichnet (unter anderem?) als schweren Eingriff
  • einen vollständigen Ausschluss der Gerichtsberichtserstatter von der Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung in einem Strafverfahren (BGE 143 I 194 E 3.3)
  • ein generelles Kopftuchverbot für eine Schülerin an der Volksschule (BGE 139 I 280 E. 5.2)
  • einen Entzug des Führerausweises (BGE 129 II 92 E. 2)
Als leichte Eingriffe werden genannt:
  • eine Erstellung eines DNA-Profils in Hinblick auf allfällige zukünftige Straftaten (BGE 145 IV 263 E. 4.1 und 4.2)
  • eine Entnahme eines Wangenschleimhautabstriches (WSA) und Blutentnahme, wenn keine aussergewöhnlichen gesundheitlichen Risiken bestehen (BGE 134 III 241 S. 247 E 5.4.3)
  • eine Verpflichtung von Gefängnisbesuchern, sich einer Kontrolle durch den Metall-Detektor zu unterziehen und gegebenfalls Schuhe und Gürtel auszuziehen (BGE 130 I 65 E. 3.3)
Schwere Eingriffe in Freiheitsrechte bedürfen einer Regelung auf Gesetzesstufe, während für leichte Eingriffe eine Regelung auf Verordnungsstufe aussreicht, sofern diese auf einer zulässigen und hinreichenden Delegation durch ein formelles Gesetz beruht. (Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 10. Aufl § 7 N 310 f.)
Gemäss BGE 143 I 94 E 3.4 ist bei einem schweren Eingriff eine klare und ausdrückliche Grundlage in einem formellen Gesetz erforderlich.
BGE 143 I 253, S. 264 stellt einen Zusammenhang zu Art. 164 BV her:
Art. 36 Abs. 1 BV steht in einem engen Zusammenhang mit Art. 164 BV. Daraus ergibt sich, dass die grundlegenden Vorschriften in den für die Rechtsunterworfenen zentralen Belangen in einem formellen Gesetz geregelt werden und kein wichtiger Regelungsbereich den direkt-demokratischen Einwirkungsmöglichkeiten entzogen wird. Liegt ein schwerer Grundrechtseingriff vor, ist eine klare und genaue Grundlage im Gesetz selbst erforderlich. Dabei muss sich aus der Auslegung des Gesetzes ergeben, dass der Verordnungsgeber zur entsprechenden Regelung ermächtigt werden sollte (vgl. BGE 131 II 13 E. 6.3 S. 27 mit Hinweisen)
Art. 118 - Schutz der Gesundheit
Das Epidemiengesetz stützt sich hauptsächlich auf Absatz 2 von Art. 118.
Weitere Artikel, die möglicherweise von den Covidverordnungen tangiert werden
Artikel, die möglicherweise vom Bundesrat im Zusammenhang mit Covidverordnungen missachtet wurden oder in zukünftigen Regelungen missachtet werden könnten:
  • Art. 163, Abs. 1: Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung.
  • Art. 163, Abs. 2: Die übrigen Erlasse ergehen in der Form des Bundesbeschlusses; ein Bundesbeschluss, der dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet.
  • Art. 164, Abs. 1: Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen …
  • Art. 165: Gesetzgebung bei Dringlichkeit
  • Art. 185, Abs. 3: [Der Bundesrat] kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen (Aber wo ist der Nachweis dieses Schadens)
  • Art. 10, Abs. 2 und 3: Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen; Folter und jede Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.
  • Art. 11 Abs. 1: Besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche
  • Art. 23: Vereinigungsfreiheit
  • Art. 26 Abs. 2: Eigentumsgarantie
  • Art. 27: Wirtschaftsfreiheit
  • Art. 9: Willkürverbot
  • Art. 6: Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr
  • Art. 7: Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
  • Art. 8: Rechtsgleichheit aller Menschen vor dem Gesetz
  • Art. 13 Abs. 2: Jeder hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten
  • Art. 16: Meinungs- und Informationsfreiheit

Strafgesetzbuch

Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.
Art. 181 des Strafgesetzbuches stellt Nötigung unter Strafe:
Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der Strafbestand der Nötigung ist erfüllt wenn eine Person in ihrer Handlungsfreiheit beeinträchtigt wird. Dies ist zurzeit zweifellos bei allen nicht geimpften Personen der Fall.
Die Massnahmen und der Plan, für die Tests Gebühren zu erheben zielen darauf ab, die Ungeimpften zu zwingen, sich impfen zu lassen. Es handelt sich also um einen echten Zwang, auch wenn er verschleiert ist.
Der Tatbestand der Nötigung wird auch dadurch erfüllt, dass den Nichtgeimpften im Gegensatz zu den Geimpften eine ganze Reihe von Freizeitaktivitäten verwehrt wird. Dank Ihnen können die Geimpften die Freuden des Lebens geniessen, während die Ungeimpften der schönen Dinge des Lebens beraubt werden.
Art. 183: Freiheitsberaubung und Entführung
Art. 184: Erschwerende Umstände (des Artikels 183)
Art. 230: Gefährdung durch gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen
Art. 231 stellt die Vermehrung einer menschlichen Krankheit unter Strafe:
Wer aus gemeiner Gesinnung eine gefährliche übertragbare menschliche Krankheit verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft.
Man muss nicht lange recherchieren, um zu erfahren, dass der Impfstoff der Ursprung der Entwicklung von Varianten ist. Deshalb haben Fachleute immer wieder die Meinung vertreten, dass man während einer Pandemie nicht impfen sollte, da man sonst neue Varianten begünstigt. Dieses Risiko bestätigt sich nun in einem besorgniserregenden und unerwarteten Anstieg der Krankheit in Ländern wie Israel, Grossbritanien oder Island, wo die Mehrheit der Bevölkerung geimpft ist.
Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt miss­brau­chen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

ZGB

Allgemeiner Rechtsgrundsatz
Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhan­den­sein ei­ner behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.
Art. 8 ZGB ist der sogenannte allgemeine Rechtsgrundsatz. Er gilt auch im Verwaltungsrecht. Die Beweislast für die behauptete Gesetzmässigkeit und Verhältnismässigkeit von Massnahmen liegt nach diesem Grundsatz somit bei der Massnahmenerlasserin.
Hervorzuheben ist, dass eine schlüssige Behauptung ebenso wichtig ist, wie der Beweis. Wenn nämlich schon die Behauptung lückenhaft oder gar widersinnig ist, so scheitert die Bildungsdirektion bereits daran und es erübrigt sich der Beweis.

Ab 13. September 2021 geltende Zertifikatsfplicht

Das Zertfikat, welches vor der Zertifikationspflicht bereits für Discos und Grossveranstaltungen verwendet werden konnte, wurde am 8.9.2021 vom Bundesrat per 13.9.2021 ausgedehnt. Sie gilt ab diesem Datum für Personen ab 16 Jahren im inneren von
  • Restaurants
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • Veranstaltungen in Innenräumen
Die mit der Ausdehnung der Zertifikatspflicht einhergehenden Grundrechtseinschränkungen sind nach Auffassung von wirfuereuch.ch als schwerwiegend zu werten und bedürfen deshalb grundsätzlich einer klaren und ausdrücklichen Regelung in einem formallen Sinn (Vgl Art. 36 BV). Es wäre naheliegend, diese gesetzliche Grundlage im Covid-19-Gesetz (SR 812.102) zu schaffen - aber eine Zertifikationspflicht wird in diesem Gesetz nirgends erwähnt).
Diese Regelung spaltet die Schweizer Bevölkerung in Geimpfte/Genesene und Ungeimpfte. Ungeimpfte werden nun von einem erheblichen Teil des öffentlichen Lebens ausgeschlossen - es sei denn, sie erwerben sich diese Freiheit für zwei Tage durch einen körperinvasiven (und wohl bald kostspieliegen) Test.
Vorerst(?) ist sie bis zum 24.1.2022 befristet (kann aber bei einer entspannten Situation auch früher aufgehoben werden - auch wenn angeblich ein Budget für das Zertifkat bis 2026 vorhanden ist).
Begründet wird die Zertifikationspflicht mit einer angeblich angespannten Lage in den Spitälern:
  • Intensivstationen seien stark ausgelastet
  • Operationen werden in einigen Kantonen verschoben
  • Patienten werden in andere Spitäler verlegt
Ausserdem sei der Anteil der nichtimmunen Bevölkerung zu gross, die impfgeschwindigkeit zu tief und erkankte Geimpfte seien weniger ansteckend. (Dies scheint darauf hinzudeuten, dass der Bundesrat davon ausgeht, dass eine Impfung eine Immunität verleiht).
Leider begründete der Bundesrat am 8.9.2021 nicht, inwiefern der epidemiologische Nutzen der bisherigen «Schliessungen» deren Kollateralschäden je überstiegen hat. Seine Begründung scheint die Meldungen aus Ländern, in welchen die Impfkampagne früher aufgegleist wurde und es nicht nur zu einer vielzahl von Impfdurchbrüchen gekommen ist, zu ignorieren.
Kommt dazu, dass mit so einem Zertifikat auch gar keine Reduktion der Virusausbreitungsgeschwindigkeit erreicht werden kann, da Geimpfte das Virus mindestens ebensogut, wenn nicht sogar besser, verbreiten können wie Ungeimpfte. Das weiss die Regierung natürlich auch. Es scheint deshalb naheliegend, dass die Regierung mit dem Zertifikat einen anderen Plan verfolgt, wie die immer wieder vorgeschobene Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung. Denkbar sind hier Orwellsche Szenarien, wo jemandem, der der Regierung nicht passt, der Zugang zu allen oder ausgewählten «Services» beended werden kann.
Tocqueville hatte vielleicht recht, als er als Endzustand der Demokratie eine milde und friedliche Knechschaft der Bürger voraussah, weil der Gebrauch des freien Willens durch immer einheitlichere Regeln eingeengt und geschwächt wird (vgl. Über die Demokratie in Amerika).
Gemäss Daniel Trappitsch gilt:
  • Diese Zertifikatsfplicht ist eine massive Einschränkung der Grundrechte und bedarf deshalb zwingend einer gesetzlichen Grundlage, wie dies in obenstehenden Artikeln der Bundesverfassung geregelt ist.
  • Diese Grundlage liefert weder das Covid-19 Gesetz noch das Epidemiengesetz.
  • Die Verordnung, auf welcher die Zertifikatspflicht beruht, hat keinen Gesetzesstatus. Die Zertifikatspflicht ist eine Empfehlung, kein Imperativ. Als KMU kann man sich daran halten - oder auch nicht.
Wie Philipp Kruse erläutert, basiert die Kontrollpflicht nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, weil auch die Zertifikatspflicht auf keiner solchen Grundlage fusst.
Für eine solche Grundlage müsste das Epidemiengesetz oder im Covid-19 Gesetz eine Bestimmung mit dem folgenden Sinn enthalten: «Der Bundesrat kann für sämtliche Bereiche des wirtschaftlichen, kulturellen und privaten Lebens eine Zertifikatspflicht einführen und er kann die Kontrolle des Zertfikates dem Veranstalter übertragen» - aber diese gesetzliche Grundlage fehlt.
2021-09-15: Nicolas A. Rimoldi, Co-Präsident von Mass-Voll, provozierte in einem Zürcher Cafe eine Busse, indem er es ohne Covid-Zertifikat besuchte. Damit möchte er die Busse vor Gericht anfechten können.
Auch Kaspar Berger von der Universität Zürich nimmt sich dieses Themas an. Gemäss einem Artikel in 20 Minuten gibt es für die Zertifikatspflicht mit kostenpflichtigen Tests gar keine hinreichende Gesetzesgrundlage: «Spätestens mit zusätzlich kostenpflichtigen Tests ist die Zertifikatspflicht von Gesetz und Verfassung nicht mehr gedeckt.»
Nach dem 10. Oktober müssen Ungeimpfte, die ein Zertifikat erlangen wollen, die Testkosten selber berappen. Die Testkosten von rund 47 Millionen Franken pro Woche sollen nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden.
Ausweiskontrolle
Der FAQ vom 2021-09-08 des BAG sagt, dass die Person, die die Zertifikationskontrolle vornimmt, die im Zertifikat hinterlegten Namen und das Geburtsdaten mit Ausweisdokumenten mit Foto verglichen werden müssen, zum Beispiel Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis oder SwissPass. (siehe auch hier).
Dieser FAQ sagt auch, dass ein Betrieb, analog der Alkoholabgabe an Minderjährige, die Ausweisdokumente selbst kontrollieren darf und deshalb nicht die Aufgabe der Polizeibehörde oder von autorisiertem Sicherheitspersonal ist.
Beim Kauf von Alkohol wird bei Verdacht, dass der Käufer minderjährig ist, nach einem Ausweis gefraft, weil StGB Art. 136 den Verkauf alkoholischer Getränke an Kindern unter 16 Jahren unter Strafe stellt.
Das Alkoholgesetz verbietet die Abgabe und Kleinhandel gebrannter Wasser an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (AlkG Art. 41 Abs 1 Bst i)
Die Botschaft zum Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (BBl 2011 5571, 5607) schreibt über das Abgabeverbot von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren: «Da es sich bei diesem Verbot um eine relativ weit gehende Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit handelt, ist dieses Verbot zusätzlich auf Stufe Gesetz zu verankern (vgl. Art. 164 Abs. 1 Bst. b BV).
Offenbar wüsste man bereits beim Thema Alkoholabgabe um die Notwendig, die Regeln, die die Abgabe von Alkohol einschränkgen, auf Gesetzesstufe zu fixieren - das wurde aber offenbar gar nicht gemacht.
Bei Besuchen von über 18-jährigen in Restaurants können deshalb betreffend Kontrolle der Zertifikationsfplich keine Analogien zur Praxis in der Alkoholabgabe gemacht werden:
  • Die Besucher des Restaurants, bei denen das Zertifikat geprüft wird sind über 18 Jahre.
  • Ausweise können nur von der Polizei geprüft werden.
Mehr dazu von Marcel Alexander Niggli hier und hier.
Kanton Zürich
Am 22. September 2021 erliess der Regierungsrat (Regierungsratsbeschluss Nr. 1068/2021) des Kantons die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Gesundheitsbereich (818.13 V Covid-19 Gesundheitsbereich); sie tritt am 4. Oktober 2021 in Kraft und stützt sich auf Artikel 40 des Epidemiengesetz.
Gemäss dieser Verordnung müssen Besucher in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen über ein gültiges Zertifikat verfügen; Angestellte haben entweder ein Zertifikat oder lassen sich repititiv testen.
Diese Verordnung wird begründet mit
  • ansteigendenen massgebenden Covid-19-Indikatoren (Zahl der positiv auf SARS-CoV-19 getestete Personen, der hospitalisierten Personen und beatmeten Personen)
  • zunahme von Todesfällen aufgrund von SARS-CoV-19
  • wiederholte Covid-19-Ausbrüche in Institutionen des Gesundheitswesens, die «mit grosser Wahrscheinlichkeit» von nicht immunem Personal verursacht wurden.
Am 22. September 2021 wurde im gleichen Geist auch die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich, Neuerlass erlassen.
Heinz Raschein hat dagegen eine Beschwerde eingereicht.
mettagstesch.ch
Auf mettagstesch.ch sind Privatpersonen und Restaurants aufgeführt, bei denen man sich auch ohne Zertifikat verköstigen kann.

Epidemiengesetz (EpG)

Das Epidemiengesetz stützt sich auf die folgenden Punkte der Bundesverfassung
Das Epidemiengesetz sieht keine Massnahmen an Gesunden vor!
Das Epidemiengesetz wurde 2012 vom Volk mit 60% angenommen.
Art. 7 (mit dem Titel ausserordentliche Lage):
Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen.
Das 5. Kapitel, 1. Abschnitt regelt die Massnahmen gegenüber einzelnen Personen, der 2. Abschnitt (welches nur den einen Artikel 40 umfasst) die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung und bestimmten Personengruppen.
Einige Juristen stützen die seit 13. September 2021, rund 4 monatige Zertifikatspflicht (inkl. faktischer Nötigung zur Impfung) auf Art. 40 EpG ab und begründen dies damit, dass die Zertifikatspflicht das mildere Mittel wie ein Lockdown sei.
Allerdings bietet dieser Artikel 40 keine ausreichende gesetzliche Grundlage
  • für einen landesweiten oder dauerhaften Lockdown
  • einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
  • einen faktischen Impfzwang
Art. 6 - Besondere Lage
Artikel 6 definiert, wann eine «besondere Lage» vorliegt.
Gemäss Art. 6, Abs 1 b liegt eine besondere Lage dann vor, wenn es die WHO im Rahmen der IGV so festgestellt hat (!) und deswegen in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.
Gemäss Art. 6, Abs 1 a liegt die besondere Lage vor, wenn die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, und eine der folgenden Gefahren besteht:
  • eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr,
  • eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit,
  • schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Lebensbereiche;
Das Fatale an diesem Artikel 6, dass er der WHO Befugnisse einräumt, die sie nicht haben dürfte. Der Bundesrat muss nun den Anweisungen der WHO folgen.
Da für das gesamte Jahr 2021 in den zur Verfügung stehenden Daten (z. B. vom Bundesamt für Statistik) kein Hinweis auf eine epidemiologisch bedingte Notlage erkennbar ist, kann auch der rechststatus «besondere Lage» nicht legitmiert werden.
Die Bestimmungen der besonderen Lage erlauben es nicht, Lockdowns anzuordnen, selbst dann nicht, wenn es nur für eine kurze Dauer wäre.
Eine solche Massnahmen wäre ausschliesslich im Rahmen der des epidemiologisch begründeten Notrechts (Art. 7 EpG, Art. 185 BV) möglich.
Die Covid-19-Verordnung besondere Lage stützt sich auf Absatz 2, Buchstaben a und B dieses 6. Artikels des Epidemiengesetzes.
Art. 40
Artikel 40 enthält verschiedene Massnahmen, die eine Verminderung enger Kontakte zwischen Personen bezwecken oder eine Exposition in einer bestimmten Umgebung verhindern sollen. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit zu senken, dass Individuen einem Erreger ausgesetzt und dadurch möglicherweise infiziert werden. Diese Massnahmen sind auf die kollektive Ebene ausgerichtet (social distancing) und betreffen vor allem Veranstaltungen, Schulen und Unternehmen, da Menschenansammlungen für die Ausbreitung bestimmter Krankheiten […] besonders förderlich sind. Es sind also auch Situationen denkbar, in denen vorübergehend der Zugang zu einem bestimmten Gebiet eingeschränkt wird.
[…]
Nach Absatz 2 können die zuständigen kantonalen Behörden Veranstaltungen verbieten oder einschränken (Bst. a), Schulen oder andere öffentliche Anstalten und private Unternehmen schliessen oder gegenüber diesen besondere Vorschriften zum Betrieb (z. B. Hygienemassnahmen) verfügen (Bst. b) oder das Betreten oder Verlassen bestimmter Gebäude oder Gebiete und bestimmte Aktivitäten an definierten Orten, wie das Baden verbieten oder einschränken (Bst. c). Das revidierte Gesetz enthält im Gegensatz zum geltenden EpG eine Regelung, welche es den zuständigen Behörden ermöglicht, das Betreten oder Verlassen bestimmter Gebiete zeitweise einzuschränken. Diese Ergänzung ist notwendig, weil sich gerade im Zusammenhang mit der Bekämpfung der häufig tödlich verlaufenden Lungenkrankheit SARS gezeigt hat, dass mit der Absperrung bestimmter Quartiere oder Häusergruppen (z. B. in Hongkong) die Weiterverbreitung der Krankheit signifikant eingeschränkt werden konnte. Die Absperrung ganzer Ortschaften soll aber nur in Ausnahmesituationen möglich sein.
S. 392 ff

Datenschutzgesetz (DSG)

Artikel, die möglicherweise eine Rolle spielen, sind:
  • Art. 15, Rechtsansprüche
  • Art. 34, Verletzung der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten
  • Art. 35, Verletzung der beruflichen Schweigepflicht

Covid-19-Gesetz

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (818.102)
Eine Aufgabe des Bundes und der Kantone in Zeiten einer dauerhaften «offiziellen Pandemie» ist es, die erforderlichen Kapazitäten und Mittel bereitzustellen, wie zum Beispiel die Spitalinfrastruktur und das Personal zu finanzieren. Erst wenn alle diese Mittel ausgeschöpft sind, können Grundrechte der Bevölkerung einschränkt werden.
Dieser verfassungsrechtlich selbstverständliche Grundsatz der Subsidiarität wird in Art. 1, Absatz 2bis festgehalten:
Der Bundesrat orientiert sich an den Grundsätzen der Subsidiarität, Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit. Er richtet seine Strategie auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens aus, indem Bund und Kantone zuvor sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie des Contact-Tracing ausschöpfen.
Musterbeispiel gesetzesgestützer Willkür
Art. 1a Abs 1 ist ein Musterbeispiel gesetzesgestützter Willkür. Dieselbe Instanz, die Einschränkungen oder Erleichterungen beschliessen kann, definiert auch die Kriterien, wann diese beschlossen werden:
Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen.
Die Wahrscheinlickeit, dass der Bundesrat zu diesen Kriterien die Impfquote zählen wird, schätze ich als hoch ein.
Aufhebung von Kapazitätsbeschränkungen
Art. 1a Abs 2:
Ist der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft, so sind die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen und private Zusammenkünfte aufzuheben. Angemessene Schutzkonzepte sind möglich, sofern sie verhältnismässig sind
Schwächung der Gewaltentrennung
Mit Art. 21 Abs 6 wechselt das Primat der Legislative zum Primat der Exekutive und schwächt so die Gewaltentrennung:
Die Geltungsdauer von Artikel 1 nach Absatz 4 wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.
Hauptkritikpunkte
Philipp Kruses Hauptkritikpunkte am Covid-19 Gesetz sind
  • Art 3b (Contract Tracing)
  • Art 6a (Zertifikat)
Kruse argumentiert, dass 3b die Grundlage zur dauerhaften Überwachung der Bevölkerung bildet.

Covid-19-Verordnung besondere Lage

Die alte Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage wurde vom Bundesrat am 19. Juni 2020 erlassen (AS 2020 2213). Diese wurde in der Folge wiederholt geändert.
Die Nummer 818.101.26 existiert seit März 2020 und sei deshalb im September 2020 abgelaufen.
Per 2021-09-24 gibt es drei gültige Arten von Zertifikaten
  • Impf-Zertifikat, gültig 365 Tage ab letzer Impfdosis
  • Genesungs-Zertifikat, gültig 180 Tage ab Tag des positiven PCR-Testergebnisses
  • Test-Zertifikat, gültig 72 Stunden bei PCR-Test, 48 Stunden bei Sars-CoV-2-Schnelltest
Maskenpflicht
Die sogenannte Maskenpflicht wird in Art. 6 Abs. 1 und 2 festgestzt.
In Art.6 Abs. 2 lit. g werden Personen von der Maskenfplicht befreit, die ein Zertifikat besitzen und an einen Ort gehen, wo der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist.
Zertifikat
Art. 3 definiert, was zertifizierte Personen sind.
Art. 12 bestimmt, dass Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe mit Konsumation vor Ort den Zugang für Personen ohne Zertifikat beschränken müssen.
Art. 13 schliesst unzertifizierte Menschen vom Besuch von Discos etc. aus.
Art. 14 enthält Bestimmungen für Innenräume ohne Zugansbeschränkung auf Personen mit einem Zertifikat:
  • Religiöse Feiern
  • Bestattungsfeiern
  • private Veranstaltungen
  • etc.
Kathi Fleig, die Inhaberin des David Gyms, hat einen Weg gefunden, der es ungeimpften Personen erlaubt, ohne Testerei trainieren zu können. Sie beruft sich auf Art. 14 a, in dem festgehalten wird, dass die Aktivitäten in abgetrennten Räumlichkeiten von als Verein oder anderer beständigen Gruppe ausgeführt wird. Vgl. Art. 20, d. 2.
Art. 28 enthält die Strafbestimmungen, unter anderem
  • CHF 100 für Unzertifizierte, die sich vorsätzlich Zugang zu einer Veranstaltung mit Zertifikationspflicht verschaffen (Siehe Ordnungsbussenverordnung (OBV, SR 314.11) Übertretungen nach den übrigen Erlassen, Ziff 16005).
  • Bis CHF 10'000 oder Entzug der Betriebsbewilligung für Betreiber oder Organisatoren, die den Covid-Verpflichtungen nicht nachkommen

Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21)

Wer Arzneimittel herstellt, braucht dazu eine Bewilligung (Art. 5), welche erteilt wird, wenn die fachlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt und ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden ist (Art. 6).
Als Zulassungsvoraussetzung wird unter anderem eine Indikationsangabe darüber verlangt, die belegt, dass das Arzneimittel «qualitativ hochstehend, sicher und wirksam» ist (Art. 10).
Art. 11 regelt die Anforderungen an ein Zulassungsgesuch.
Art. 14 erlaubt bei bestimmten Kategorien von Arzneimitteln ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.
Im vereinfachten Zulassungsverfahren können Arzneimittel gegen bestimmte Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen befristet zugelassen werden (Art. 9a). Unter anderem werden als Voraussetzungen genannt:
  • Die Krankheit muss lebensbedrohlich sein
  • Es gibt in der Schweiz kein zugelassenes, alternativ anwendbares und gleichwertiges Arzneimittel.
Siehe dazu auch VAZV.

Verordnung über die Arzneimittel (VAM, SR 812.212.21)

Die Verordnung über die Arzneimittel ist (unter anderem) auf das Heilmittelgesetz (HMG) gestützt und regelt unter anderem die Zulassung von verwendungsfertigen Arzneimittel und Verfahren.
Art. 60 verlangt, dass eine Zulassungs-Inhaberin eines Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff oder mit einem Biosimilar der Swissmedic während vier Jahren nach der Zulassung periodisch und unaufgefordert einen aktualisierten Bericht über die Sicherheit und das Nutzen-Risiko-Verhältnis dieses Arzneimittels einreichen muss.

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren (VAZV, SR 812.212.23)

Art. 18 benennt ein Kriterien, wann ein Arzneimittel befristet zugelassen werden kann. Darunter fallen zum Beispiel
  • kein alternativ anwendbares und gleichwertiges Arzneimittel ist in der Schweiz zugelassen oder verfügbar (Bst b)
  • von seiner Anwendung ist ein grosser therapeutischer Nutzen zu erwarten (Bst c)

Gesundheitsgesetz des Kantons Zürich

1Die Direktion vollzieht das Epidemiengesetz, soweit keine anderen Stellen zuständig sind. Der Regierungsrat kann Aufgaben Dritten übertragen.
2Der Regierungsrat kann nach Art. 22 EpG Impfungen obligatorisch erklären.
3Der Kanton kann an die Kosten, die Dritten durch ihre Mitwirkung beim Vollzug des Epidemiengesetzes entstehen, Subventionen bis zu 100 Prozent leisten, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind.

Urteile

AN.2021.00004
Ein Urteil vom 3. Juni 2021 der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Zürich (AN.2021.00004) bestätigte, dass die Bildungsdirektion des Kantons ZH (Frau Dr. Silvia Steiner) zum Erlass von epidemiologisch motivierten Massnahmen nicht zuständig ist.
Im Verantwortungsbereich der Bildungsdirektion dürfen an gesunden Schulkindern weder repetitive Tests durchgeführt, noch Zertifikat- oder Maskenpflicht angeordnet oder geduldet werden. Eine solche Anordnung ist nichtig.
Im Kanton Zürich ist für die Anordnung solcher Massnahmen ist ausschliesslich der Regierungsrat zuständig (Art. 30ff. (repetitives Testen; Quarantäne) und Art. 40 EpG (angebliche aber nicht ausreichende Grundlage für Maskenpflich)
Teil des Textes aus dem Urteil:
§ 54b Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007 (GesG, LS 810.1) auferlegt unter anderem Schulen, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, verschiedene Pflichten. So haben die Schulen Massnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu treffen (lit. a). Zuständig für die Festlegung dieser Massnahmen ist nach § 54b Abs. 1 lit. a Satz 2 der Regierungsrat; die Gesundheitsdirektion kann Weisungen erteilen (Satz 3 in Verbindung mit § 2 GesG). Die Zuweisung der Verordnungskompetenz ist nach Art. 38 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (KV, LS 101) dem Gesetz- bzw. dem Verfassungsgeber vorbehalten. Überträgt das Gesetz – wie vorliegend § 54b Abs. 1 lit. a GesG – dem Regierungsrat die Kompetenz, Verordnungsbestimmungen zu erlassen, so kann dieser daher keine weitere Rechtsetzungsdelegation vornehmen; die Delegation von Verordnungskompetenzen an untergeordnete Verwaltungseinheiten durch den Regierungsrat (Subdelegation) ist vielmehr unzulässig (Matthias Hauser in: Isabelle Häner/Markus Rüssli/Evi Schwarzenbach [Hrsg.], Kommentar zur Zürcher Kantonsverfassung, Zürich etc. 2007, Art. 38 N. 43; Tobias Jaag/Markus Rüssli, Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich, 5. A., Zürich etc. 2019, Rz. 428, vgl. Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. A., Zürich/St. Gallen 2020, Rz. 374a; VGr, 23. August 2018, VB.2017.00579, E. 1.2).
VWBES.2021.143
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Solothurn hält (unter vielem anderen) fest
7.5 Gemäss § 80 Abs. 1 VSG ist das Volksschulamt die kantonale Aufsichtsbehörde über die gesamte Volksschule. Es ist zuständig für Vollzugsmassnahmen, die durch Gesetz und Verordnung nicht anderen Organen übertragen sind (Abs. 2). […] Die Anordnung gesundheitspolizeilicher Massnahmen wie eine Maskentragpflicht an Primarschulen gehört damit offensichtlich nicht zu seinen Aufgaben. […]
7.6.2 […] Wie die Beschwerdeführerin zutreffend erkannte, ergibt sich aus den bundesrechtlichen Covid-19-Bestimmungen keine Maskentragpflicht für Präsenzveranstaltungen in der obligatorischen Schule und die vom Volksschulamt angeordete Maskentragpflicht ab der 5. Primarstufe vermag für den hier zur Diskussion stehenden Fall keine Rechtswirkungen zu entfalten […].

Beschwerde am Verwaltungsgericht Aargau

Philipp Kruse hat am 29.09.2021 auf Initiative des Lehrernetzwerkes Schweiz und im Auftrag von 15 Eltern für 15 Kinder eine Beschwerde am Verwaltungsgericht Aargau eingereicht.
Das Anfechtungsobjekt ist der Regierungsratsbeschluss Kanton AG vom 30. August 2021 betreffend unbefristete (Wieder-)Einführung der Maskenpflicht ab 5. Primarklasse per 1. Sept. 2021.
Kruse hat auf 104 Seiten alle wesentlichen Tatsachen nachvollziehbar dargelegt und jeweils mehrfach (untermauert mit zahlreichen Studien, wissenschaftlichen Artikeln und statistischen Auswertungen; 74 Beilagen) belegt.
Mehr dazu auf Kruses Telegram Kanal.

Strafanzeige wegen Nötigung und Amtsmissbrauch

2021-10-01: Thomas Brändle, Inhaber des Café Brändle in Unterägeri, reichte wegen Nötigung und Amtsmissbrauch Strafanzeige gegen zwei Polizisten ein, die in seinem Café ohne Durchsuchungsbeschluss eine Zertifikatskontrolle durchführten.
Brändle argumentiert, dass weder das Covid-19 noch das Epidemiengesetz eine Zertifikationspflicht zulasse.

Schule im Kt. Zürich

Silvia Steiner, die Bildungsdirektorin des Kantons Zürich sagt, dass ein Schüler nicht am repetitiven Testen teilnehmen muss, weil es dafür eine Grundlage in der Verfassung bräuchte - und die gibt es nicht.

Körperliche Integrität / Nasen-Rachen-Abstrich / mRNA-Imfpung

Die körperliche Integrität wird durch jeden Eingriff in den Menschlichen Körper tangiert.
Eine eigentliche Schädigung oder die Verursachung von Schmerzen wird nicht vorausgesetzt.
BGE 118 Ia 427 E. 4b hält fest:
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung schützt das ungeschriebene Verfassungsrecht der persönlichen Freiheit nebst der Bewegungsfreiheit und der körperlichen und geistigen Integrität alle Freiheiten, die elementare Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung darstellen.
[…] Zum Schutzbereich der persönlichen Freiheit gehört namentlich das Recht auf physische und psychische Integrität. Ein Eingriff in dieses Recht setzt nicht eine eigentliche Schädigung oder die Verursachung von Schmerzen voraus […]. Auch wenn medizinische Behandlungen gerade die Wiederherstellung der physischen und psychischen Unversehrtheit bezwecken, liegt im Therapieakt selbst ein Eingriff in die persönliche Freiheit des Patienten (vgl. BGE 114 Ia 357 E. 5; BGE 99 Ia 749 E. 2). Dasselbe gilt auch für zahnmedizinische Behandlungen. […]
Dem Schutz der persönlichen Freiheit unterliegt ferner das Recht der Patienten, über einen medizinischen Eingriff umfassend aufgeklärt zu werden und selber frei darüber entscheiden zu können, ob sie sich einer Behandlung unterziehen wollen oder nicht. Über dieses Recht verfügen auch handlungsunfähige Patienten, sofern sie in bezug auf die vorzunehmenden Handlungen urteilsfähig sind (BGE 114 Ia 358 ff.).
Schon die Extraktion einiger Haare oder die Durchführung einer Urinprobe stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. (Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 10. Aufl § 7 N 349 f.)
Somit erfüllen sowohl die Vornahme eines Nasen-Rachen-Abstrichs mittels Stäbchen oder die Injektion einer mRNA-Impfung zwecks Erlangung der vollständigen Bewegungsfreiheit zweifelsohne eine Verletzung des Rechts auf körperliche Integrität.

Bewegungsfreiheit

Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 10. Aufl § 7 N 353 legt dar, dass in den Schutzbereich der Bewegungsfreiheit freiheitsbeschränkende Massnahmen wie Rayonverbote oder Auflagen, ein zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen oder ein bestimmtes Gebite nicht zu betreten und Ausgangssperren fallen.
Mit der Zugansgsbeschränkung nicht zertifizierter Personen greift der Bundesrat in die verfassungsrechtlich garantierte Bewegungsfreiheit ein.

Polizei

Ein Polizist lernt in seiner Grundausbilding, dass alle polizeilichen Massnahmen folgende Kriterien erfüllen müssen
  • notwendig
  • rechtmässig
  • verhältnismässig
Nach der Auffassung der Polizisten «Jonathan» und «Silvan» stehen viele Corona-Massnahmen (wie zum Beispiel ein Einsatz gegen eine Familienfeier, an der mehr Personen als erlaubt teilnehmen) im Widerspruch zu diesen Grundsätzen.
Die beiden Polizisten schätzen, dass ein grosser Teil, vielleicht die Hälfte der Polizisten, solchen Massnahmen kritsch bis ablehnend gegenüber eingestellt sind. Diese Haltung ist vermutlich grösser als beim Rest der Bevölkerung.
VSPB
Einige Polizisten haben im Februar 2021 in einem vierseitigen Brief an den Verband Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) auf die verheerenden Nebenwirkungen des Corona-Regimes hingewiesen und eine Intervention auf politischer Ebene gefordert.
Dabei wurde ein juristisches Gutachten gefordert, welches die Rechtmässigkeit der Massnahmen durchleuchtet.
Diesem Vorstoss wurde eine Absage erteilt, weil sich der Verband nicht in politische Entscheide einmischen dürfe.

Bundesrat-Abkommen mit GAVI

Gemäss einem Abkommen zwischen dem Bundesrat und GAVI «geniesst» GAVI in der Schweiz Immunität von der Gerichtsbarkeit und Vollstreckung (ausser ein paar Fällen, die explizit genannt werden): Art. 5.
Stiftungsratsmitglieder und Stellvertreter können während der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht festgenommen werden, es sei den, sie werden auf frischer Tat ertappt, Art. 13.
Ausnahmen sieht dieses Abkommen bei Strassenverkehrsdelikten und Haftungsklagen im Zusammenhang mit einem Fahrzeug, das einem «von GAVI beauftragen Experten» gehört oder von ihm gelenkt wird Art. 20.

Verfassung der WHO

Art 21 a) Die Gesundheitsversammlung ist ermächtigt, Regelungen über Quanrantänemassnahmen zu erlassen.
Art 22: Die Regeln aus Art. 21 treten für alle Mitgliedsstaaten in Kraft …

Patrick und Ivan Aufdenblatten, Restaurant Walliser Kanne, Zermatt

Die beiden Brüder Patrick und Ivan Aufdenblatten, die das Restaurant Walliser Kanne in Zermat führen, leisten erfolgreich Widerstand gegen die Staatswillkür, wie sie dies in einem Video erklären.
Obwohl sie erst die «Maskenpflicht» bei ihren Mitarbeitern und nun auch die «Zertifikatspflicht» bei den Gästen nicht durchsetzten und ihnen deshalb mehrmals die Schliessung des Restaurants angedroht wurde, ist es (am 2021-10-13) noch offen.
Sie argumentieren damit, dass sie sich gemäss Strafgesetzbuch Art. 1 nicht strafbar gemacht haben, weil sie gegen kein Gesetz verstossen haben, da ja ein Gesetz gar nicht in Kraft getreten sei. Und selbst wenn das Gesetz in Kraft wäre, wäre es immer noch ein enormer Eingriff in die Menschen- und Grundrechte.
Patrick und Ivan Aufdenblatten weisen im Video auf einige interessante Rechtsdetails hin: eine Anordnung ist nur mit einer Verfügung wirksam. Die Anordnung muss enthalten:
  • Adressat
  • Sachverhalt
  • Anordnung
  • Begründung
  • Rechtsmittelbelehrung, aus welcher ersichtlich ist, bei wem und innert welcher Frist eine Einsprache möglich ist
  • Datum
  • Unterschrift
Update 2021-10-22: Ivan auch in bitteltv.
Update 2021-10-31: Ivan und seine Eltern wurden nun verhaftet.

Schweizerisches Parlament

In der Schweiz ist das Parlament diejenige Instanz, deren verfassungsgemässe Aufgabe es ist, die Massnahmen des Bundesrates zu überprüfen.
Bemerkenswert ist, dass dieses Parlament bis heute (2021-11-20) dieser Aufgabe nicht nachgekommen ist und nicht überprüft hat, ob tatsächlich eine besonders grosse Gefahr vorliegt, die den Bundesrat dem Bundesrat besondere Befugnisse delegiert, die über das bisherige Epidemiengesetz hinausgehen.

Bundesgericht

Das Bundesgericht hat keine Kompetenz, erlassene Gesetze zu überprüfen.

Deutschland

Grundgesetz in Deutschland

In einem Interview mit der Berliner Zeitung vom 13.09.2021 sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier unter anderem:
Die Rechtslage unter dem Grundgesetz unterscheidet sich ganz grundlegend von der Weimarer Verfassung. Dort konnte der Reichspräsident gemäß Artikel 48 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen. In unserer Verfassung, im Grundgesetz, ist das bewusst nicht so geregelt worden. Es gilt immer der Grundsatz: In dubio pro liberate.

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV

Definition einer geimpften Person
eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist,
§ 2 Begriffsbestimmungen, Abs 2
Mit anderen Worten: geimpfte Personen mit Symptomen gelten nach dieser Definition nicht als geimpft. Ist dies der Grund dafür, dass die Krankenhäuser voll von Ungeimpften seien?
Interessant wäre auch, ob in der Schweiz eine ähnlich sinnfreie Definition gilt.

Europa

Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (insbesondere Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 14-a)
Verordnung (EG) Nr. 507/2006 der Kommission über die bedingte Zulassung von Humanarzneimitteln, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen.
Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 der Kommission vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln
Artikel 1 Nummer 28a der Richtlinie 2001/83/EG (welche ein Nutzen-Risiko-Verhältnis definiert, welches für eine bedingte Zulassung positiv sein muss (Art. 4 (1a), EG Nr. 507-2006)
Artikel 35 Absatz 1

Nürnberger Kodex

Der Nürnberger Kodex der Medizinethik formuliert Grundsätze, mit denen Experimente am Menschen geregelt werden sollen.
Dieser Kodex resultiert aus den Erkenntnissen der Nürnberger Prozesse (August 1945 - Oktober 1946) und wurde am 20. August 1947 veröffentlicht. Er sollte verhindern, dass nie wieder Menschen zu medizinischen Behandlungen gezwungen oder genötigt werden.
Insbesondere verarbeitet der Kodex die Überlegungen und Argumente ein, mit denen die NS-Hierarchie und einige Ärzte (z. B. „Dr.“. Josef Mengele) für ihre unmenschliche Behandlung von KZ-Häftlingen belangt wurden.
Die Angeklagen hatten am Prozess offenbar argumentiert, dass es keine Gesetze gab, die die Experimente als legal oder illegal eingestuft hätten.
Die erste Forderung des Nürnberger Kodexes ist:
Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

Organisationen

Aletheia

Per 2021-10-13 umfasste das Netzwerk Aeltheia (Weltwoche 41)
  • 480 Ärzte und Wissenschaftler
  • 1900 Krankenschwester und Pfleger
  • 3200 Personen aus anderen Berufen wie Ingenieure, Lehrerinnen oder Unternehmer
Einer der Gründer Aletheias ist Urs Guthauser.

wirfuereuch.ch

Die Website wirfuereuch.ch von einer losen Gruppe von mehreren Duzend Polizisten (Weltwocheartikel) aus verschiedenen Korps betrieben, die sich dem dem Wohl der Bevölkerung verpflichtet haben.
Die Gruppe betreibt keine Werbung.
2021-10-08: Zwei Zürcher Polizisten, die bei Wir für Euch Mitglied (?) sind, wurden freigestellt.

Lehrernetzwerk Schweiz

Innerhalb von ca. 2 Wochen nach Aufschaltung der Homepage stieg die Mitgliederanzahl des Lerhernetzwerkes Schweiz auf über 900, davon sind ⅔ Lehrer.
2021-09-28: Daniel Stricker interviewt Jérôme Schwyzer, einen Intiant des Netwerkes.

Freies Graubünden

Freies Graubünden wurde ins Leben gerufen, um mutig, legal, friedlich und konsequent gegen Impfpropaganda und -aktionen an Schulen vorzugehen.

Long Covid

Die am häufigsten genannteen Symptome für Long Covid sind
  • Müdigkeit
  • Kopfschmerzen
  • Atembeschwerden
  • Geruchs- und Geschmacksstörungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen
  • Schlaf- und Angststörungen
Offenbar fehlt eine einheitliche Definition für Long Covid, was die Variation in Klassifikation erklärt.
2021-09-24: Oxford-Professor John Bell sagt, Long Covid sei übertrieben und viele Menschen, die glauben, es zu haben, leiden in Wirklichkeit an etwas anderem.
2021-10-01: Eine andere(?) Studie kommt zum Schluss, dass die meisten Long Covid Beschwerden auch nach einer Grippe auftreten, wenn auch bei COVID etwas häufiger. (Via rnd.de).

Internationale Gesundheitsvorschriften

Gone to IGV.

Impfpässe

In Florida sind Impfpässe ab dem 16. September 2021 verboten, weil sie die individuelle Freiheit einschränken und die Privatsphäre der Patienten verletzten, wie Christina Pushaw, die Pressesprecherin von Flordias Gouverneur DeSantis erklärte.
Unternehmen, die gegen dieses Gesetz verstossen, werden mit einer Geldstrafe von 5000 Dollar belegt.
Impfpässe wurden auch in England verworfen. In einem Interview mit der BBC erklärte der britische Gesundheitsminister Sajid Javid
Mir hat die Idee nie gefallen, zu den Leuten zu sagen, 'Zeigen Sie Ihre Papiere' oder so, um etwas zu tun, was einfach eine alltägliche Aktivität ist.
Ich freue mich, sagen zu können, dass wir das nicht weiter verfolgen.

Aufhebung aller Corona-Massnahmen in Dänemark

Im September 2021 haben die Dänen alle Corona-Massnahmen beendet. Gemäss den Medien sei dies möglich gewesen, weil sie mit einer Impfrate von 73 Prozent eine der höchsten Raten Europas erreicht haben.
Es stimmt zwar, dass die Dänen eine hohe Impfrate haben, aber die Medien informieren falsch, dass dies der Grund für die Aufhebung ist. Tatstächlich wurde bereits eine komplette Öffnung per 1. Oktober anfangs Juni 2021 angekündigt. Damals war die Impfquote 40 % und niemand konnte wissen, wie hoch sie im Oktober sein würde.

Impquote in der Schweiz höher als von den Behörden angegeben

2021-09-23: Offiziell wird die Impfquote der Schweiz mit 62 Prozent angegeben. Diese Zahl bezieht sich aber auf die ganze Bevölkerung inklusive jener, die weniger als 12 Jahre alt sind. Da es aber für diese Menschen gar keine Zulassung gibt, muss man sie bei der Berechnung abziehen.
Stephan Sembinelli hat genau dies getan und kommt berechnet eine Impfquote von 70,86 Prozent, nicht weit von den 74,8 Prozent in Dänemark entfernt.
Bei diesen 70,86 Prozent sind die 826'000 laborbestätigte Fälle von «Genesenen» übrigens nicht berücksichtigt. Sembinelli meint angesichts dieser Zahlen, dass es «längst keinen Grund mehr für die anhaltende Hysterie, Gängelungen, Zertifikate, Verbote usw.» gibt.
In der Schweiz haben 85.5 % der über 12 Jährigen ein Zertifikat. Zahlen in Tausend:
Einwohner Schweiz 8'655
Zertifkate «Geimpft» 6'130
Zertifkate «Genesen» 245
Unter 12 Jährige 1'200
100 / (8655-1200) * (6130+245) = 85.5 %. Das BAG behauptet aber, es seien nur 54 %.

Kein Isolat des Virus

Das Covid-19 Virus hat einen RNA Strang, der aber niemals als ganzes aus einer Patientenprobe nach den HenleKochschen-Postulaten isoliert und gereinigt worden ist, sondern: winzige RNA Schnippsel, die aus allen möglichen Quellen kommen könnten, wurden genommen und gedanklich in einem Computermodell zusammengesponnen und einem harmlosen älteren Fledermausvirus aus einer Datenbank, die als Vorlage diente, angepasst. Dieses neue Modell stimmte dann zu 90 Prozent überein und das wurde dann als Entdeckung eines neuen Corona-Virus angepriesen.
Wer einen wissenschaftlichen Nachweis erbringt, dass es dieses Isolat gibt, erhält 1,5 Millionen Euro.
Da es kein Isolat gibt und diese winzigen RNA Schnippsel auch Menscheneigen sein könnten, ist der PCR Test ein Fake.
Mehr dazu von Naomi Seibt

Torsten Engelbrechts und Konstantin Demeters Frage

Torsten Engelbrecht und Konstantin Demeter haben verschiedene Teams von Studien, in denen Elektronmikroskopbilder des Virus gezeigt werden, gefraft, ob diese Bilder das gereinigte Virus zeigen («Do your electron micrographs show the purified virus?»):
Antwort
Leo L. M. Poon; Malik Peiris: Emergence of a novel human coronavirus threatening human health, Nature Medicine, March 2020 The image is the virus budding from an infected cell. It is not purified virus.
Myung-Guk Han et al.: Identification of Coronavirus Isolated from a Patient in Korea with COVID-19 Osong Public Health and Research Perspectives, February 2020 We could not estimate the degree of purification because we do not purify and concentrate the virus cultured in cells.
Wan Beom Park et al.: Virus Isolation from the First Patient with SARS-CoV-2 in Korea, Journal of Korean Medical Science, February 24, 2020 We did not obtain an electron micrograph showing the degree of purification
Na Zhu et al.,: A Novel Coronavirus from Patients with Pneumonia in China, 2019, New England Journal of Medicine, February 20, 2020 [We show] an image of sedimented virus particles, not purified ones.

Covid-Camps

Das CDC plant Covid-Camps («Shielding Approach»). (HTML link).
governmentjobs.com sucht Isolation & Quarantine Team Consultants (PS2) (Non-Permanent). Teil der Aufgabe dieser Consultants («Program Specialits 2») ist es offenbar, «Gäste», die mit Covid-2 infiziert sind, bei der überführung in die «facilities» zu unterstützen:
Team members provide for all aspects of the guest’s stay to include providing laundry services, delivering hygiene products, delivering ready-made foods or microwaveable foods to the guests.
Ende August 21: Annastacia Palaszczuk, die Premierministerin von Queensland (Australien), möchte ihren Bundessaat vor schützen, indem sie möglichst bald ein «regional quarantine facility» erstellen.
Am 23. November 21 wird dann tatsächlich berichtet, dass die ersten positiv Getesteten in in das Quarantänelager Howard Springs gebracht. Es handelte sich um 8 Ureinwohner.
In Usbekistan wurden offenbar schon 10,000 Quarantäne Camps erstellt.
2021-10-11: Zerohedge berichtet über Covid Camps in China.
Über Covid-Camps berichtet summit.news in

GISAID

GISAID steht für Global Initiative on Sharing All Influenza Data.
GISAID versucht, einen offenen und kostenlosen Zugang zu Daten über alle Influenza- und Coronaviren bereitzustellen, die COVID-19 verursachen, zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören genetische Sequenzen und damit verbundene klinische und epidemiologische Daten im Zusammenhang mit Humanviren sowie geografische und artspezifische Daten im Zusammenhang mit Vogel- und anderen Tierviren, um den Forschern zu helfen zu verstehen, wie sich Viren entwickeln und während Epidemien und Pandemien verbreiten.

Fake News

Gigantischer Ansturm auf Spital Schwyz

2021-09-15: 20 Minuten berichtete über einen «gigantischen Ansturm» aus Spital Schwyz wegen der Einführung der Zertifikatspflicht. Sogar die Security musste engagiert werden.
Als ein (mir leider) unbekannter Reporter vor Ort berichten wollte, fand er praktisch niemanden.

Schauspieler

Offenbar wurden in Australien drei Schauspieler engagiert, um Covid Kranke im Spital zu spielen und an die Zuschauer zu appelieren, sich impfen zu lassen.

Rauchen kann ihre Gesundheit schädigen

Wie die Basler Zeitung am 16.9.2021 berichtet, sind die jährlichen Folgen des Rauchens in der Schweiz 9500 Tote, drei Milliarden Franken Behandlungskosten und eine weitere Millarde für Arbeitsausfälle.
Trotzdem reicht dies nicht für einen Lockdown oder eine Hysterie unter den Medien und Politikern.

Bezirk Brunau, Österreich

Im Bezirk Brunau tritt am 18. September 2021 eine Ausreisetestpflicht in Kraft, welche im «Hochinzidenzerlass» des Bundes geregelt ist.

(Lebens-)langer Antikörperschutz nach Infektion

People who recover from mild COVID-19 have bone-marrow cells that can churn out antibodies for decades, although viral variants could dampen some of the protection they offer.

Infektionsverstärkende Antikörper

Infektionsverstärkende Antikörper: engl. antibody-dependent enhancement (ADE).

Strategische Führungsübung 2005 (SFU)

Aus der Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes … EpG:
Die Erfahrungen aus der strategischen Führungsübung 2005 (SFU) mit dem Szenario «Epidemie in der Schweiz» haben gezeigt, dass eine Koordination der verschiedenen Massnahmen des Bundes von grösster Bedeutung ist.

Geldmenge

Seit Beginn des Covidwahnsinns wurde die Bilanzsumme des Eurosystems um etwa ¾ von → https://www.querschuesse.de/ezb-eurosystem-bilanzsumme-kw37-2021/[ca. 4,7 Billionen Euro auf über 8,2 Billionen Euro] erhöht.
Anfangs Oktober 2021 steigt die Inflation in Deutschland auf 4,1 %, den höchsten Stand seit 1993.
Am 2021-10-12 schreibt das manager magazin, dass im September die Preise im Grosshandel gegenüber dem Vorjahresmonat so stark gestiegen sind wie seit 47 Jahren nicht mehr, nämlich um um 13,2 Prozent.
Im August stiegen sie um 12,3, im Juli um 11,3 Prozent, welches auch schon ungewöhnlich hohe Zahlen bedeuteten.

Vision von Moderna

Eine (oder die?) grosse Vision von Moderna ist es, ein «Betriebssystem», die mRNA Platform, zu entwickeln, das Körper dazu bring, therapeutische Proteine selbst zu produzieren. Und zwar nicht nur für die Produktion von Antikörpern, sondern auch zur Behandlung genetischer Krankheiten oder Krebs.
In diesem «Betriebssystem» ist die DNA das Speicherelement und die mRNA die Software, welche die Proteine produziert.

Bill Gates

Spenden der Bill & Melinda Gates Foundation

Die Bill & Melinda Gates Foundation (BGMF) hat zwischen 1994 und September 2021 71 Milliarden Dollar an Organisationen gespendet, davon 13 Milliarden in der Schweiz.
Die Rohdaten dazu sind offenbar in der BMFG Grants CSV Datei einsehbar.

Impfgeschichte von Personen

Weil es offenbar ein Problem der Bill & Melinda Gates Foundation ist, dass die Impfgeschichte einer Person nicht immer bekannt ist, aber diese Information bei Impfkampagnen hätten, möchten sie einen Quadratcentimeter grossen Chip entwickeln lassen, der genau diese Geschichte speichert.

Triage

Nachdem man vorallem am Anfang der Coronainszenierung immer wieder von Triagen gehört hat, stellt sich heraus dass zumindest in Wien diese nie ein Thema waren.

Belohnung der Diagnose COVID-19

In den USA wurden Krankenhäuser belohnt, wenn sie einen Patienten mit COVID-19 diagnostizieren konnten. Für jeden COVID Fall gab es 20 % mehr Geld. Bei einer Lungenentzündung ohne Beatmungsgerät gab es 8000 Dollar, mit Beatmungsgerät 30000 Dollar zusätzlich. (Vgl Corona - Eine Odyssee, S. 26).

Zertifikatspflicht in Spitälern

September 2021: Das Luzerner Kantonspsital (LUKS) verlangt offenbar ein Zertifikat für den Vater eines Kindes bei einer Geburt.
2021-10-15: Offenbar gilt neu die 3G Regel nun auch für die Mütter der Neugeborenen!

Medizinische, biologische und virologische Begriffe etc.

Adenoviren: sind im Zusammenhang mit der Impfung von Bedeutung, weil sie als viraler Vektor DNA in Zellen einschleusen können.
Antikörper: Ein Protein, das von Plasmazellen (einer Klasse von weissen Blutzellen) als Teil des Immunsystems als Reaktion auf Antigene gebildet werden. Antikörper werden auch Immoglobulin genannt.
Fünf Klassen von Antikörpern werden unterschieden: IgG, IgM, IgA, IgD und IgE.
Embolie: teilweiser (partiellen) oder vollständige Verschluss eines Gefässes (typischerweise: Blutgefässes) durch eingeschwemmtes Material (Embolus).
Vgl. Infarkt
Endogen: Die Ursache der Krankheit kommt von innen, vom Körper her.
Endokard: «Innenauskleidung» des Herzens. Vgl Epikard
Endothel: Schicht aus Endothelzellen, die das Innere (Lumen) von Blutgefässen auskleiden.
Endothelzellen kommen mit dem Impfstoff wahrscheinlich als erstes in Berührung und werden von mRNA-Impfstoffen wohl besonders häufig zur Produktion von Spike-Protein «gezwungen». Dieses wird dann an der Zelloberfläche «ausgestellt» (wodurch unter anderem die gewünschte Antikörper-Bildung stattfindet). Danach wird die Zelle abgetötet vom Immunsystem. Erleidet das Endothel solcherart Schaden, ist es nicht mehr «glatt», und das wiederum kann die Bildung von Thromben auslösen.
Karin Hirschi
Epikard: eine der Hüllen rund um das Herz. Vgl Endokard
Exogen: Ursache der Krankheit ist ausserhalb des Körpers (z. B. Exogen-allergische Alveolitis)
Histologie: Gewebelehre, Untersuchung von Gewebeproben (ἱστός = Gewebe).
Infarkt. Lat farcire = verstopfen. Vgl Embolie.
Kohortenstudie: ein beobachtendes Studiendesign der Epidemiologie mit dem Ziel, einen Zusammenhang zwischen einer oder mehreren Expositionen und dem Auftreten einer Krankheit aufzudecken.
Eine Kohortenstudie ermöglicht eine direkte Bestimmung der Neuerkrankungsrate (Inzidenz) und stellt somit eine Möglichkeit dar, Hinweise auf das mögliche Risiko einer Exposition gegenüber Krankheiten zu bestimmen.
Lupus erythematodes: eine gefürchtete Autoimmunkrankheit, die u.a. Haut, Nieren und Gefässe befallen kann und tödlich sein kann.
Lymphozyten: Zellen des Immunsystems; werden lymphatischen Organen (Milz, Lymphknoten) gebildet.
Mesenterialinfarkt: Verschluss grosser Gefässe im Bauchraum, wodurch Darmabschnitte oder andere innere Organe durch Sauerstoffmangel geschädigt werden bzw. absterben
Myokard: Herzmuskel(fasern)
Serologie: Ein Teilgebiet der Immunologie, die sich mit Antigen-Antikörper-Reaktionen beschäftigt, soweit sie in vitro ablaufen.
Thrombus, von θρόμβος = Klumpen: (Blut-)gerinnsel
Thromboembolie: Verschleppung eines Thrombus innerhalb des Gefässsystems.
Thrombozyten: Blutplättchen.
  • Thrombozytenmangel: Thrombozytopenie
  • Thrombozytenüberschuss: Thrombozytose
Titer (n.): ein Maß für die Menge eines Antikörpers oder Antigens (in der Serologie) bzw. einer Erregermenge (in der Mikrobiologie), die gerade noch eine biologische Reaktion hervorruft. Ausgedrückt wird er als die höchste Verdünnungsstufe einer Untersuchungslösung, bei der die Reaktion gerade noch auftritt, oder als deren Kehrwert.

Zensur / Berufsverbot für Dissidenten

Markus Zollinger, einem (ehemaligen) Assistenzstaatsanwalt des Kt. Zürichs wurde die Beförderung Ende Oktober 2021 zum Staatsanwalt verwehrt, weil er eine nicht angenehme Meinung zur Coronapolitik vertrat.
Sein Vertrauen in einen Staat, der alle rechtsgleich und diskriminierungsfrei behandelt, ist erschüttert. Wenn es so weitergeht, fürchtet er eine Gleichschaltung aller; sie werden dann ohne mit der Wimper zu zucken alle Vorgaben von oben durchsetzen.

Statistiken / Fallzahlen

EuroMOMO

EuroMOMO (European monitoring of excess mortality for public health action) stellt wöchentlich offizielle Daten zur Mortalitätilät von 29 europäischen Staaten oder Regionen (zum Beispiel in Form von Grafiken und Landkarten) zur Verfügung.

Schweiz

Mortalitätsmonitoring (MOMO) der Schweiz mit wöchentlicher Aktualisierung am Dienstag, 14:00.

Deutschland

RKI
In Deutschland werden COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 gemäss Infektiosnschutzgesets (IfSG) ans Gesundheitsamt gemeldet, welches die Daten über die zuständige Landesbehörde ans Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt.
Das RKI stellt die übermittelten Fälle dar:
Dieser Wochenbericht enthält die Tabelle 4 («Wahrscheinliche Impfdurchbrüche und Impfquote nach Altersgruppe»). Die Daten dieser Tabelle werden herangezogen, wenn Aussagen über die Impfquoten gemacht werden.
Der «subjektive Student» hat festgestellt, dass sich einige Daten dieser Tabelle zwischen Kalenderwoche 37 und Kalenderwoche 38 stark geändert haben: der Wochenbericht für KW 37 enthielt Daten von Menschen, bei denen der Impfstatus unbekannt war, im Bericht für KW 38 wurden diese Daten entfernt.
Mit dieser Datenbereinigung sank die Zahl der über 60-jährigen von 65.621 (KW 37, hier genannt «Hospitalisierte COVID-19-Fälle (gesamt)») um mehr als die Hälfte auf 32.264 (KW 38, hier genannt «Hospitalisierte COVID-19-Fälle (symptomatisch mit Angabe Impfstatus)». Die Annahme, dass die 33.357 (= 65.621 - 32.264) Patienten, bei denen der Impfstatus unbekannt war, geimpft waren, drückte natürlich den «Anteil wahrscheinlicher Impfdurchbrüche and hospitalisierten COVID-19-Fällen»: Sie stieg durch die Bereinigung von 2,8% auf 6,6%.
Das RKI kommentiert diesen Verhalt direkt über dieser Tabelle 4 (KW 38) so:
Da für einen Teil der COVID-19-Fälle die Angaben zum Impfstatus unvollständig sind, ist von einer Untererfassung der geimpften COVID-Fälle auszugehen. In Folge dessen kann in den bisherigen Berechnungen die Impfeffektivität in einigen Fällen überschätzt worden sein. Ab dem 30.09.2021 werden daher für die Berechnung der Impfeffektivität nur noch jene COVID-19-Fälle berücksichtigt, für die eine Angabe zum Impfstatus vorliegt. Diese methodische Anpassung hat zu einer Aktualisierung der in Tabelle 4 berichteten Daten und in einigen Fällen zu niedrigeren Schätzern der Impfeffektivität im Vergleich mit früheren hier berichteten Berechnungen geführt.
- Zu diesem Thema hat auch Boris Reitschuster geschrieben und bei der Bundespressekonferenz nachgefragt.
2021-10-06: Nun hat sich auch Werner Bergholz dieses Themas angenommen. Er versucht zwei Fragen zu beantworten:
  • Wie gut ist die Qualität der Daten
  • Welche Schlüsse kann man ggf. trotz eventueller Mängel ziehen.
SurvStat@RKI bietet die Möglichkeit, übermittelte COVID-19-Fälle und andere nach dem IfSG meldepflichtige Krankeitsfälle und Erregernahcweise individuell abzufragen.
Das DIVI-Intensivregister erfasst Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patienten sowie Behandlungs- und Bettenkapazitäten von eta 1300 Akut-Krankenhäusern Deutschlands. Eine Medlung für alle intensivbettenführenden Krankenhausstandorte ist seit dem 16.04.2020 laut Intensivregister-Verordnung verpflichtend.
Der sogenannte «Impffortschritt» kann im digitalen Impfquotenmonitoring abgefragt werden; eine genau Abbildung dieses «Fortschrittes» nach einzelnen Altersgruppen oder Landkreisen ist nicht möglich!
Eine aktuelle Version der Risikobewertung.
GrippeWeb ist das deutsche Web-Portal, welches die Aktivität akuter Atemwegserkrankungen beobachtet und dazu Informationen aus der Bevölkerung selbst verwendet.
Statistisches Bundesamt
Tägliche Sterbefallzahlen werden auf der Seite des Seite des Statistischen Bundesamtes registriert. (Der zeitliche Verzug der Sterbefallmeldung wird durch eine Schätzung ausgeglichen).

Studien

Bis August 2021 wurden 330.000 wissenschaftliche Arbeiten zu COVID-19 veröffentlicht, an denen etwa eine Million verschiedene Autoren beteiligt waren.
Eine Analyse ergab, dass Wissenschaftler aus jeder einzelnen der 174 Disziplinen, die wir als Wissenschaft bezeichnen, zu COVID-19 veröffentlicht haben. Ende 2020 gab es nur im Automobilbau keine Wissenschaftler, die zu COVID-19 publizierten. Anfang 2021 kamen auch die Automobilingenieure zu Wort.

Faktenchecker

Faktenchecker gibt es in den USA als Raktion auf das Versagen des Journalismus bei 9/11 seit den früher Nuller-Jahren. Damals hatten viele Journalisten einfach das nachgebetet, was vom Weissen Haus vorgegeben wurde.
Journalisten, die an Objektivität interessiert waren, wollte dies ändern und die Informationen der Regierung überprüfen.
Die Faktenchecker wurden zu einer internationalen Bewegung.
2015 bildete sich das International Fact Checking Network in den USA. In diesem Zusammenhang treten vor allem die Open Society Foundation von George Soros und Pierre Omidyar, der eBay Gründer, in Erscheinung, welche dieses Network finanziel unterstützt. Spätestens seit diesem Zeitpunkt sind die Faktenchecker von «philantropen-Stiftungen» gekapert und in ihr Gegenteil verkehrt worden.
Der bekannteste deutsche Faktenchecker ist korrektiv.
Am 8. Mai 2020 wurde vom @ZDFHeute-Faktencheck gecheckt, ob die in Verschwörungskreisen behauptung stimmt, dass ein neues Gesetz eine Corona-Impflicht bringe. Der Faktencheck erläuterte, dass dies nicht stimme.
Ende 2021 wird dann doch über die Einführung einer solchen Impfpflicht diskutiert.

ECDC

Das ECDC ist das Europäische Zentrum für die Präventation und und Kontrolle von Krankheiten.

ICD

SARI Diagnosen entsprechen offenbar den ICD-10 Codes J09 bis J22.

Bundesräte können sich nicht mehr so frei Bewegen

2021-10-15: Karin Keller-Sutter bemerkt, dass sich Bundesräte nicht mehr so frei bewegen können.
Sie hat recht, vergisst aber zu erwähnen, dass sich viele Schweizer nicht mehr so frei bewegen können.

Stephan Zweig: Die Welt von Gestern

Stephan Zweig schrieb in Die Welt von Gestern:
Man sieht: all die Ungeheuerlichkeiten, wie Bücherverbrennungen und Schandpfahlfeste, die wenige Monate später schon Fakten sein sollten, waren einen Monat nach Hitlers Machtergreifung selbst für weitdenkende Leute noch jenseits aller Faßbarkeit. Denn der Nationalsozialismus in seiner skrupellosen Täuschertechnik hütete sich, die ganze Radikalität seiner Ziele zu zeigen, ehe man die Welt abgehärtet hatte. So übten sie vorsichtig ihre Methode: immer nur eine Dosis und nach der Dosis eine kleine Pause. Immer nur eine einzelne Pille und dann einen Augenblick Abwartens, ob sie nicht zu stark gewesen, ob das Weltgewissen diese Dosis noch vertrage. Und da das europäische Gewissen – zum Schaden und zur Schmach unserer Zivilisation – eifrigst seine Unbeteiligtheit betonte, weil diese Gewalttaten doch »jenseits der Grenze« vor sich gingen, wurden die Dosen immer kräftiger, bis schließlich ganz Europa an ihnen zugrunde ging. Nichts Genialeres hat Hitler geleistet als diese Taktik des langsamen Vorfühlens und immer stärkeren Steigerns gegen ein moralisch und bald auch militärisch immer schwächer werdendes Europa. Auch die innerlich längst beschlossene Aktion zur Vernichtung jedes freien Wortes und jedes unabhängigen Buches in Deutschland erfolgte nach jener vortastenden Methode. Es wurde nicht etwa gleich ein Gesetz erlassen – das kam erst zwei Jahre später –, das unsere Bücher glatt verbot; man veranstaltete statt dessen zunächst nur eine leise Tastprobe, wie weit man gehen könne, in dem man die erste Attacke auf unsere Bücher einer offiziell unverantwortlichen Gruppe zuschob, den nationalsozialistischen Studenten. Nach dem gleichen System, mit dem man ›Volkszorn‹ inszenierte, um den längst beschlossenen Judenboykott durchzusetzen, gab man ein geheimes Stichwort an die Studenten, ihre ›Empörung‹ gegen unsere Bücher öffentlich zur Schau zu stellen. Und die deutschen Studenten, froh jeder Gelegenheit, reaktionäre Gesinnung bekunden zu können, rotteten sich folgsam an jeder Universität zusammen, holten Exemplare unserer Bücher aus den Buchhandlungen und marschierten unter wehenden Fahnen mit dieser Beute auf einen öffentlichen Platz.

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Wikidata item Q91205721: Linked COVID-19 Data

Impfzwang

2021-11-30: In Griechenland müssen über 60-jährige gemipft werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, bezahlt https://www.zerohedge.com/covid-19/greece-fine-elderly-114-every-month-they-remain-unvaxxed[eine Busse von 100 Euro].
Auch Österreich plant, per 2022-02-01, seine Bevölkerung zur Impfung zu zwingen. Personen, die der zweiten Aufferderung zur Impfung nicht nachkommen, werden mit € 3600 gebüsst oder kommen 4 Wochen ins Gefängnis. Im Wiederholungsfall können die Bussen bis € 7200 erhöht werden.
Update 2021-12-05: Die Busse soll nun niedriger ausfallen: «nur» € 2000, dafür aber Beugehaft und Kosten der Verpflegung zu Lasten der zu beugenden.

Roadmap on Vaccination (EU)

Für die Jahre 2018 bis 2020 wurde von der EU eine Roadmap erstellt.
Darin werden für verschiedene Ziele die «Actions» aufgeführt. Zu diesen Zielen zählen z. B.
  • Examine the feasibility of developing a common vaccination card/passport for EU citizens
  • Produce on a regular basis a Report on the State of Vaccine Confidence in the EU, … guidance that can support Member States in countering vaccine hesitancy.
  • Counter online vaccine misinformation and develop evidencebased information tools and guidance to support Member States in responding to vaccine hesitancy, in line with the Commission Communication on tackling online disinformation
  • Convene a Coalition for Vaccination to bring together […] healthcare workers as well as […], to commit to delivering accurate information to the public, combating myths and exchanging best practice.
  • Develop EU guidance for establishing comprehensive electronic immunization information systems for effective monitoring of immunization programmes
  • Establish a European Vaccination Information Sharing system
  • Strengthen existing partnerships and collaboration with international actors and initiatives, such as the WHO and its Strategic Advisory Group of Experts on Immunization (SAGE), the European Technical Advisory Group of Experts on Immunization (ETAGE), the Global Health Security Initiative and Agenda processes (Global Health Security Initiative, Global Health Security Agenda), Unicef and financing and research initiatives like Gavi, CEPI, GloPID-R and JPIAMR (the Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance).

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