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Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite

Die IGV enthalten eine «Anlage 2», mit denen so-genannte Ereignisse im Hinblick auf eine mögliche GNAT evaluiert werden. Eine mögliche GNAT muss innerhalb von 24 Stunden an die WHO gemeldet werden, die ihrerseits innerhalb von 48 Stunden eine geeignete vorläufige Empfehlung formulieren muss.
Auf Grund dieser Empfehlung kann der Generaldirektor der WHO eine internationale gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausrufen (IGV, Art. 12).
Die WHO hat sechs Mal eine sogenannte internationale gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite «festgestellt»:

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