Die IGV enthalten eine
«Anlage 2», mit denen so-genannte
Ereignisse im Hinblick auf eine mögliche GNAT evaluiert werden. Eine mögliche GNAT muss innerhalb von 24 Stunden an die WHO gemeldet werden, die ihrerseits innerhalb von 48 Stunden eine geeignete vorläufige Empfehlung formulieren muss.