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Walter Hallstein

Hallstein war Mitglied des BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) und der Rechtswahrer. Mitgliedschaft in diesen beiden Organisationen war nur loyalen Nazi-Getreuen vorbehalten.
Im Juni 1938 nahm Hallstein in den Verhandlungen zwischen Nati-Deutschland und dem faschistischen Italien teil. Das Ziel war es, die Ideologien der beiden Länder als Grundlage für das zukünftige Europa zu etablieren. (The Nazi Roots of the Brussels EU, S. 84)
Im Januar 1939 (10 Monate nach der Annektion von Österreich, 3 Monate nach der Annektion des Sudentenlandes) erklärte Hallstein Europas rechtliche Struktur unter der Führung von Deutschland und der IG Farben. (The Nazi Roots of the Brussels EU, S. 85)
1945 verneinte Hallstein jegliche Verbindung mit den Nazis (The Nazi Roots of the Brussels EU, S. 82).
Nach dem Krieg wurde Hallstein zu einem der führenden Architekten der europäischen Union.
1950 wird Hallstein Berater des Kanzlers Adenauer.
1957 gehört er zu den 12 Unterzeichnern des Vertrages von Rom. Er hat selbst bei der Ausgestaltung des Inhaltes mitgewirkt. (Beachte, dass er bereits 1938 in Rom mit einem ähnlichen Anliegen in Rom war)
1958 wurde er der erste Vorsitzende des EWG - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Die Position hielt er bis 1967 inne. In dieser Zeit befehligte er nicht demokratisch gewählte Funktionäre und gestaltete die EU nach Plänen, die er eigentlich 20 Jahre früher für Europa unter der Naziführung hatte.

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The Nazi Roots of the Brussels EU

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