Registerharmonisierung
Die Registerharmonisierung basiert auf Registerharmonisierunggesetz (RHG, SR 431.02) und der Registerharmonisierungverordnung (RHV, SR 431.021).
Nach RHG Art. 9 bestimmen die Kantone eine Amtsstelle, die für die Koordination, Durchführung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung zuständig ist.
Die Registerharmonisierung war ein Grossprojekt und hatte zum Ziel, die kommunalen und kantonalen Register zu harmonisieren. Damit soll der Nutzen erhöht und der administrative Aufwand verringert werden.
Bei diesem Projekt arbeiteten Bund, Kantone, Gemeinden, Software-Lieferanten und weitere Partner zusammen.
Die Registerharmonisierung ging 2010-12-31 in die Betriebsphase üâer.