Das Einwohnerregister ist ein manuell oder elektronisch durch den Kanton oder die Gemeinde geführtes Register, in dem alle Personen erfasst sind, die sich im Kanton oder in der Gemeinde niedergelassen haben oder aufhalten. (RHG Art. 3)
Jede im EWR geführten Person ist ein Gebäudeidentifikator (EGID) und ein Wohnungsidentifikator (EWID) zugeordnet.
Alle Personen mit derselben Kombination von EGID und EWID wohnen in der gleichen Wohnung und bilden einen Haushalt.
Die im EWR geführten Personen stehen in einem von zwei möglichen Meldeverhältnissen mit der Gemeinde:
Niedergelassen (Hauptwohnsitz)
Aufenthalt (Nebenwohnsitz)
Minimal zu führender Inhalt
Die minimal zu führenden Merkmale im EWR werden im RHG (Registerharmonisierunggesetz) Art. 6 aufgeführt. Es sind:
Versichertennummer
Gemeindenummer
Gebäudeidentifikator (gem. GWR)
Wohnungsidentifikator (gem. GWR), Haushaltzugehörigkeit und Haushaltsart
Amtlicher Name und andere in Zivilstandsregistern beurkundete Namen
Vornamen in richtiger Reihenfolge
Wohnadresse und Zustelladresse, inklusive Postleitzahl und Ort
Geburtsdatum
Geburtsort
Bei Schweizern: Heimatorte
Geschlecht
Zivilstand
Religionszugehörigkeit zu öffentlich-rechtlichen oder sonstig anderkannten Religionsgemeinschaft
Staatsangehörigkeit
Bei Ausländern: Art des Ausweises
Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde
Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde
Zuzugsdatum und Herkunftsgemeinde oder Herkunftsstaat
Wegzugsdatum und Zielgemeinde oder Zielstaat
Umzugsdatum bei Umzug innerhalb einer Gemeinde
Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene
Todesdatum
Das BFS stellt hierzu einheitlich anzuwendende Nomenklaturen zur Verfügung.