Einige Ausleger (z.B. H. Schuchardt [»Onesimus«]) betrachten diese 480 Jahre als genaue Zeitangabe, so dass sich die Berichte der Richter und Fremdherrschafen zeitlich überlagern. Andere Ausleger (z.B.
R. Liebi, P. Mauro) sind die 480 Jahre nicht wirkliche »Erdenjahre«: die Berichte überlagern sich nicht.
Paul Gerhard Zint argumentiert für eine genaue Zeitangabe, da für
Schamgar keine Zeitangabe zu finden ist - die Gesamtzeit der Richter wäre so unbestimmt, wenn sich Berichte nicht überlagern würden. Vgl
zeitundzahl.de: Saul