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Bundesrecht

Es gibt zwei Sammlungen des Bundesrechts:
Beide Sammlungen werden (nebst des Bundesblattes und anderen im Zusammenhang mit der Gesetzgebung stehenden Texten) von der Bundeskanzlei veröffentlicht.
Im Gegensatz zur AS ist die SR lediglich Informationsmittel und hat keine negative Rechtskraft.

Amtliche Sammlung

Veröffentlich werden in der amtlichen Sammlung (PublG Art. 2, Art. 3 Art.5):
Erlasse des Bundes umfassen (PublG Art. 2):
Erlasse des Bundes und Verträge zwischen oder mit Kantonen werden nach Möglichkeit mindestens 5 Tage vor deren Inkrafttretung veröffentlicht (PublG Art. 7)
Die Ausgaben der AS erscheinen wöchentlich in elektronischer und gedruckter Form, wobei seit 2016 die elektronische Form massgebend ist.

Systematische Sammlung des Bundesrechts

Die Systematische Sammlung des Bundesrechts ist eine bereinigte, nach Sachgebieten geordnete und in den drei Amtssprachen laufend nachgeführte Sammlung eines Teils der in der amtlichen Sammlung veröffentlichten (und noch geltenden) Texte und der Kantonsverfassungen (vgl. PublG Art. 11).
Mit der Nachführung soll sichergestellt werden, dass die SR jederzeit mit dem tatsächlichen Stand des sich unablässig entwickelnden Rechts übereinstimmt.
Die SR wird elektronisch laufend und auf Papier in der Regel viermal pro Jahr nachgeführt.
Die SR wurde auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Herausgabe einer neuen Bereinigten Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen ausgearbeitet.

www.bundesrecht.admin.ch

Die Internetadresse der Publikationsplattform ist www.bundesrecht.admin.ch. Jede Ausgabe der AS und des BBl weist auf diese Adresse hin.
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Die Links zum «Landesrecht» finden sich hier.

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